Nachdem der Bundeskanzler die Ungerechtigkeit zwischen Privat- und Gesetzlich Versicherten kürzlich erkannt hat, muss die Frage erlaubt sein: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Herr Spahn hatte sich für die beiden Fehltage im Parlament entschuldigt. Für die Ausschusssitzung gab es eine Vertretung. Er ist weder in diesem Fall, noch bei seinem Rücktritt im Juli von irgendjemandem “gedeckt” worden.
Dem muss sich jedes Mitglied unterordnen und dies ist für mich der entscheidende Maßstab. Im Übrigen haben Sie sicher inzwischen über die Medien wahrgenommen, dass Jens Spahn mit sofortiger Wirkung aus dem Haushaltsausschuss ausscheidet.
Gleichzeitig gibt es Lebenssituationen und gewachsene Bindungen an mehrere Staaten, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit angemessen sein kann. Deshalb habe ich mich nie für ein ausnahmsloses Verbot ausgesprochen.
Für mich ist aber klar: Der Bund muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtssicher und so zügig wie möglich umsetzen.
