Nachfrage: wenn Klagen von Verbänden keine aufschiebende Wirkung mehr haben, bedeutet das nicht im Umkehrschluß, daß umumkehrbare Fakten (s. Hambach Forst) geschaffen werden können?
Sehr geehrte Frau R.,
der Wegfall der automatischen aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen würde nicht bedeuten, dass irreversible Fakten geschaffen werden, bevor Gerichte entscheiden würden. Schließlich gibt es auch in Zukunft Bürgerbeteiligungen aber auch Umweltprüfungen. Die Verfahren müssen aber schneller werden. Es könnte bedeuten, dass Infrastrukturprojekte nicht mehr automatisch gestoppt werden, sobald Klage durch bspw. Verbände ohne jede lokale Anbindung eingereicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
