Sehr geehrter Herr Frei, könnten Sie mir bitte erklären, wie ich als alleinstehende Frau im Krankheitsfall am ersten Tag eine AU-Bescheinigung erhalte, ohne dies telefonisch erledigen zu können?
Sehr geehrter Herr Frei, diese beiden Maßnahmen gleichzeitig einzuführen, Krankmeldung zum 1. Krankheitstag und Abschaffung telefonische Krankschreibung, ist nicht alltagstauglich.
Mich persönlich beängstigt diese Maßnahme. Neulich bin ich mit einer schweren Kolik im Bett gelegen und hätte mich nicht auf den Weg zur Hausärztin machen können. Wie dankbar bin ich gewesen, dass ich mich für diesen einen Tag krankmelden konnte. Am nächsten Tag war der Spuk vorbei und ich konnte wieder arbeiten.
Wie hätte ich dies bei AU am 1. Krankheitstag ohne telefonische Krankschreibung bewältigen sollen? Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Sehr geehrte Frau W.,
die Koalition hat beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und die AU-Pflicht grundsätzlich auf den ersten Krankheitstag vorzuziehen, so wie es von der unabhängigen Expertenkommission vorgeschlagen wurde. Zugleich wurde aber deutlich gemacht, dass dies nicht bedeuten soll, dass man am ersten Tag zwingend in die Praxis gehen muss. Es soll eine „unbürokratische Lösung“ gefunden werden, etwa über Videosprechstunden oder andere digitale Angebote, damit auch akut erkrankte Menschen ohne Praxisbesuch eine AU erhalten können. Ich halte es für richtig, dass die Umsetzung alltagstauglich bleibt: Wer sich am ersten Tag nachweislich nicht zur Praxis begeben kann, muss auch ohne persönlichen Kontakt eine AU-Bescheinigung erhalten können. Die Details werden im Gesetzgebungsverfahren noch geklärt. Im Übrigen ist die telefonische Krankschreibung erst während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Insofern kehren wir zum alten Rechtszustand zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
