Sehr geehrter Herr MdB Frei, sind Sie persönlich - und Ihre CDU insgesamt - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) einzuschränken/abzuschaffen ?
Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.
https://maenner.media/gesellschaft/politik/leihmutterschaft-doppelmoral-und-der-fall-streeck/
Sehr geehrter Herr MdB Frei,
würden Sie unterstützen, dass Personen, die sich in den USA (oder anderen Drittländern) über eine Leihmutter ein Baby für GELD kaufen - und dieses dort legal gekaufte Baby in die BRD überführen/einbürgern wollen - in der BRD bestraft werden ?
Darf Deutsches Recht & Gesetz (s. oben) umgangen werden, indem man sich im Ausland (über eine bezahlte Leihmutter) ein Baby kauft ?
MfG
Michael P.
Sehr geehrter Herr P.,
die CDU steht für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Wahrung der Menschenwürde ab der Befruchtung – das schließt für mich eine Abschaffung oder Einschränkung des § 1 ESchG sowie des Adoptionsvermittlungsgesetzes aus. Leihmutterschaft widerspricht diesen Prinzipien, da sie den Embryo und die Schwangerschaft instrumentalisiert. Eine Liberalisierung in Deutschland lehne ich daher ab. Zur Umgehung durch Auslandsreisen: Deutsche Gesetze gelten hierzulande, und eine Anerkennung solcher Arrangements ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, immer am Kindeswohl orientiert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
