Sehr geehrter Herr MdB Frei, wie wollen Sie & Ihre CDU ethisch/moralische Grundwerte (!) der CDU verteidigen, wenn Sie Baby-KÄUFE über Leihmütter im Ausland - i. R. sog. "Arrangements" - akzeptieren ?
Am 28.04.2026 erhielt ich von Ihnen folgende Antwort auf meine konkreten Fragen bzgl. der Position der CDU zu Baby-KAUF über Leihmütter im Ausland - Zitat :
(...) "Zur Umgehung durch Auslandsreisen: Deutsche Gesetze gelten hierzulande, und eine Anerkennung solcher Arrangements ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, immer am Kindeswohl orientiert." (Zitat-Ende)
Ergänzende Fragen :
Wie müsste sich das sog. "Kindeswohl" konkret gestalten, damit Deutsche sich im Ausland ein Baby KAUFEN- und bei uns "einbürgern" dürfen ?
Welche Rolle - i.R.d. KAUF "Arrangements" - spielt die leibliche Mutter für das KINDESWOHL IHRES Babys ?
CDU-"Schönfärberei" ?
MfG
Michael P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Ich verstehe, dass die ethischen Grundsatzfragen, die mit dem Thema Leihmutterschaft verbunden sind, viele Menschen tief bewegen und die Positionierung meiner Partei kritisch hinterfragt wird.
Um es klarzustellen: Die ethische Grundhaltung der CDU ist unmissverständlich. Wir lehnen Leihmutterschaft – auch in altruistischer Form – strikt ab, da sie das Kind und die Schwangerschaft instrumentalisiert. Für uns ist die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz des ungeborenen Lebens ab der Empfängnis ein zentrales Fundament. Daran hat sich für uns nichts geändert. Wir halten Leihmutterschaft für ethisch nicht legitimierbar, weil nie ausgeschlossen werden kann, dass finanzielle oder soziale Zwänge die potenziellen Leihmütter unter Druck setzen.
Ihr Vorwurf der „Schönfärberei“ oder einer Diskrepanz zwischen ethischen Werten und dem praktischen Umgang mit Auslandsarrangements zielt auf die juristische Realität. Deutsche Gerichte sind in der Anerkennung ausländischer Rechtsverhältnisse durch das Kindeswohl verpflichtet. Wenn ein Kind bereits geboren ist, muss der Staat im Einzelfall sicherstellen, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt – das bedeutet jedoch keinesfalls, dass damit das „Arrangement“ selbst als ethisch gebilligt oder rechtlich in Deutschland legalisiert wird. Es ist ein notwendiger rechtlicher Schutz des Kindes, der unabhängig von der ethischen Bewertung der Entstehungsgeschichte der Elternschaft gilt.
Ihre Frage nach der Rolle der leiblichen Mutter unterstreicht das ethische Dilemma, das wir genau deshalb ablehnen: Eine Schwangerschaft ist ein einmaliger, zutiefst persönlicher Vorgang, der sich einer rein ökonomischen oder vertraglichen Logik entziehen muss. Babys dürfen niemals zur Ware werden, und Frauenkörper dürfen nicht als Mittel zu einem Zweck dienen.
Ich teile Ihre Sorge, dass hier ein ethischer Dammbruch stattfinden könnte. Deshalb halten wir an unserer Linie fest, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten bleibt und wir uns auf europäischer und internationaler Ebene für hohe ethische Standards stark machen. Eine „Akzeptanz“ von „Baby-Käufen“ gibt es in der CDU nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
