Sind Sie also der Meinung, die Qualifikation jedes Beamten, selbst im einfachen Dienst, ist per se doppelt so hoch wie die eines "ordinären" Arbeitnehmers?
Hallo Herr Frei,
am 23.06.23 hat ein Herr Alexander S. die sehr berechtigte Frage zur Gerechtigkeit zwischen der Höhe von Beamtenpensionen und der durchschnittlichen Höhe der gesetzlichen Rente aufgeworfen.
Ihre Antwort dazu war leider sehr schwammig.
Aufgrund der stetig steigenden Sozialabgaben erlaube ich mir daher, nachzuhaken:
Sie argumentieren, dass beide Systeme Vor- und Nachteile haben. Bitte nennen Sie mir doch ganz konkret die Vorteile des Rentensytems gegenüber den Pensionen.
Stellen Sie bitte außerdem klar, was Sie damit meinen, die Vergleichbarkeit bei Ausbildung und Qualifikation wäre nicht gegeben.
Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt lt. Google bei 1.100 Euro.
Wenn die Pensionshöhe im einfachen Dienst bereits bei ca. 2.300 Euro, also mindestens doppelt so hoch liegt:
Sind Sie also der Meinung, die Qualifikation jedes Beamten, selbst im einfachen Dienst, ist per se doppelt so hoch wie die eines "ordinären" Arbeitnehmers?
Oder ist es schlicht nicht mehr finanzierbar?
Sehr geehrte Frau J.,
ich verstehe sehr gut, dass die Unterschiede zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenversorgung zuweilen von manchen als ungerecht empfunden werden. Zugleich ist es wichtig, beide Systeme sachlich und nicht nur über einzelne Durchschnittswerte zu bewerten. Die gesetzliche Rente ist ein umlagefinanziertes System, das auf vielen Beitragszahlern basiert und im Grundsatz für die breite Bevölkerung Sicherheit im Alter gewährleistet. Beamte erhalten ihre Versorgung dagegen nach dem Haushalts- und Alimentationsprinzip des Staates. Beide Systeme haben deshalb unterschiedliche Strukturen, Rechte und Pflichten; ein direkter 1:1-Vergleich greift zu kurz. Mit der Formulierung, die Vergleichbarkeit sei bei Ausbildung und Qualifikation nicht gegeben, ist gemeint: Beamte übernehmen in vielen Fällen besondere staatliche Aufgaben, tragen besondere Treuepflichten und unterliegen einem anderen Dienst- und Besoldungsrecht. Das bedeutet nicht, dass jede einzelne Beamtenlaufbahn „doppelt so hoch qualifiziert“ wäre, sondern dass die Systeme rechtlich und funktional unterschiedlich angelegt sind. Gleichwohl ist richtig, dass die Belastungen für die Beitragszahler der gesetzlichen Rente steigen und dass Fragen der Gerechtigkeit offen angesprochen werden müssen. Aus Sicht der Union ist entscheidend, die Rentenfinanzierung dauerhaft zu stabilisieren, den Arbeitsmarkt zu stärken und den Staatsapparat nicht weiter aufzublähen. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vorgesehen, das Beamtentum stärker auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben zu konzentrieren und Stellen in der Bundesverwaltung abzubauen. Ob das System „nicht mehr finanzierbar“ ist, lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Klar ist aber: Die Herausforderungen sind erheblich, und pauschale Antworten helfen nicht weiter. Deshalb setzen wir auf eine solide, generationengerechte Reformpolitik statt auf ideologische Zuspitzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
