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Warum erfolgt keine Gleichbehandlung bei der Rentenberechnung. Rentnern erhalten 48% ihres durchschnittlichen Verdienstes und und Pensionäre 70% der letzten 3 Jahre. Warum hier kein Durchschnitt?

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Frage von Rolf B. •

Warum erfolgt keine Gleichbehandlung bei der Rentenberechnung. Rentnern erhalten 48% ihres durchschnittlichen Verdienstes und und Pensionäre 70% der letzten 3 Jahre. Warum hier kein Durchschnitt?

Sehr geehrter Herr Frei,

die Pensionäre erhalten 70% der letzten 3 Jahre, Also aus der Zeit wo der Verdiendst am höchsten ist. Warum wird hier nicht der Durchschnitt der gesamten Lebensarbeitszeit zur Berechnung heran gezogen?

Mit freundlichen Grüssen

Rolf B.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

die unterschiedliche Berechnung von Renten und Pensionen in Deutschland beruht darauf, dass es sich um zwei grundverschiedene Systeme handelt: Die gesetzliche Rente folgt dem Versicherungsprinzip: Arbeitnehmer zahlen während des gesamten Erwerbslebens Beiträge ein und die spätere Rentenhöhe richtet sich daher nach dem Durchschnitt des lebenslangen Einkommens. Das System ist darauf ausgelegt, einen Teil des früheren Einkommens zu ersetzen. Die Beamtenpension basiert dagegen auf dem Alimentationsprinzip: Beamte zahlen keine Rentenbeiträge und haben besondere Pflichten sowie fehlende Arbeitsmarktflexibilität. Als Ausgleich garantiert der Staat eine Versorgung, die sich am letzten ruhegehaltfähigen Gehalt orientiert. Daher wird hier nicht der Arbeitslebensbeitrag verwendet. Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen. Eine einheitliche Berechnung würde tiefgreifende Reformen des gesamten Beamten- und Rentensystems erfordern, die wir mit der Einsetzung einer zügig arbeitenden Rentenkommission schon im kommenden Jahr in den Blick nehmen werden. Dafür müssen alle denkbaren Modelle ergebnisoffen auf den Tisch.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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