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Warum haben ausländische Fachkräfte Vorteile beim Elternnachzug, während deutsche Staatsbürger benachteiligt sind?Ungleichbehandlung ?

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Frage von Ridvan K. •

Warum haben ausländische Fachkräfte Vorteile beim Elternnachzug, während deutsche Staatsbürger benachteiligt sind?Ungleichbehandlung ?

Sehr geehrter Herr Frei,

seit dem 1. März 2024 können ausländische Fachkräfte ihre Eltern/Schwiegereltern nach Deutschland nachholen. Als deutscher Staatsbürger ist mir der Nachzug meiner eigenen Eltern hingegen grundsätzlich nicht möglich – außer in besonderen Härtefällen wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

In allen anderen Fällen bleibt nur ein Besuchsvisum(max. 90 tage). In der Praxis ist jedoch selbst das mit großen Schwierigkeiten verbunden, da Termine oft erst nach Monaten oder sogar Jahren verfügbar sind. Dadurch ist es mir teilweise über lange Zeiträume hinweg nicht möglich, meine Eltern,bruder regelmäßig zu sehen.

Warum ist der Elternnachzug für ausländische Fachkräfte einfacher als für deutsche Staatsbürger? Ist diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt, oder sollte die Regelung überdacht werden?

Mit freundlichen Grüße

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Antwort von CDU

Guten Tag R. K.,

es wirkt möglicherweise auf manchen auf den ersten Blick tatsächlich ungerecht, wenn ausländischen Fachkräften der Nachzug ihrer Eltern erleichtert wird, während deutsche Staatsbürger auf Härtefälle angewiesen sind. Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt. Deutsche Staatsbürger brauchten diesen Anreiz nicht, da sie bereits hier ansässig seien. Diese Differenzierung wurde gerichtlich als verfassungskonform bestätigt, etwa vom OVG Berlin-Brandenburg: Sie dient dem öffentlichen Interesse an qualifizierten Zuwanderern und stellt keine willkürliche Benachteiligung dar. Für Deutsche gilt weiterhin § 28 AufenthG: Elternnachzug nur bei unbegleiteten minderjährigen Kindern oder außergewöhnlichen Härten (z. B. Pflegebedürftigkeit). Wir setzen auf eine restriktive, aber faire Migrationspolitik: Fachkräftezuwanderung fördern, aber keine neuen Ansprüche für Massennachzug schaffen. Die Terminschwierigkeiten bei Besuchsvisen sind ein bekanntes Problem der Ausländerbehörden – hier müssen Kapazitäten und Digitalisierung verbessert werden. Ihre Kritik an der Ungleichbehandlung nehme ich ernst und werde sie im parlamentarischen Austausch einbringen. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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