Warum muss wiederholt eine Rentenkommision eingesetzt werden statt sich an unseren europäischen Nachbarn zu orientieren?
Sehr geehrter Herr Frei,
das Durchschnittsentgelt ist der entscheidende Wert bei der Rentenberechnung. Das jährliche Bruttoeinkommen ist nur bis zur RV-Bemessungsgrenze( BBG) für die Rentenberechnung wirksam.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen aktuell je 9,3 %. das sind 18,6% von der BBG.
Nach 45 Beitragsjahren erhält der
Rentner 48% ein Bruttodurchschnittsentgeld.
In Österreich erhalt ein Rentner bei nahezu gleichem Brutto ca. 70% mehr Rente,.
bezogen auf 2025 und einem Nettolohn v. 2.870 € in D und 2.986 € in Ö, ergibt
eine Rente von 1.517 € in D und 2.600 € in Ö
In Österreich zahlt der AN 10,26% und der AG 12,5% in die Sozialkasse, das entspricht 22,8 %
in Italien werden sogar 32,8 % in die Sozialkasse gezahlt, sodass im Rentenfall
bei 2.009 €/mon Nettoverdienst 1.690 €/mon an Rente ausgezahlt wird
Dieses ist möglich da Arbeitgeber mehr in die Sozialkasse einzahlen als der Arbeitnehmer.
nachzulesen unter info@buerger-geld.org
Sehr geehrter Herr S.,
ich gehe davon aus, dass die Rentenkommission sich in Ihrer Arbeit auch mit Modellen und Ansätzen in anderen Ländern befasst. Fakt ist, dass eine einfache 1:1-Übertragung eines komplexen Regelwerks von einem politischen System in ein anderes noch nie funktioniert hat. Ich bleibe bei dem: Wir haben schon letztes Jahr eine Rentenkommission eingesetzt, die in wenigen Monaten konkrete Vorschläge auf den Tisch legen wird. Der anstehenden Diskussion werde ich nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
