Wenn ich mit 64 in Rente gehe, kann ich dann auch von der Aktivrente profitieren?
Sehr geehrte Frau K.,
sobald Sie die Regelaltersgrenze überschreiten, werden Sie von den Vorzügen der Aktivrente profitieren können. Wenn Sie also mit 64 Jahren in Rente gingen, müssten sie noch etwas mehr als 2 Jahre warten bzw. würden normal besteuert. Maßgeblich ist die Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Auch aufgrund regelmäßiger persönlicher Kontakte zu einem Hospiz in meinem Wahlkreis weiß ich sehr gut, wie belastend diese Realität für Betroffene und Angehörige ist.
Ich verstehe Ihre Sorge sehr gut. Außen‑ und Sicherheitspolitik müssen aber immer zwei Dinge gleichzeitig im Blick behalten: die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und die Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen.
letztlich werden die bestehenden Schulden von uns allen getragen – von den heutigen wie den künftigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Die Festlegung der Vergütung für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung erfolgt nicht durch die Politik, sondern wird durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geregelt
