Warum sollte das mögliche „Opfer-Narrativ“ gegen ein Verbotsverfahren sprechen, wenn die AfD ohnehin jede Bestrebung gegen sie als „Verfolgung“ darstellen kann?

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Frage von Stefanie R. •

Warum sollte das mögliche „Opfer-Narrativ“ gegen ein Verbotsverfahren sprechen, wenn die AfD ohnehin jede Bestrebung gegen sie als „Verfolgung“ darstellen kann?

Hintergrund meiner Frage ist Ihre Antwort vom 31\.08\.2026 auf Abgeordnetenwatch, in der Sie das mögliche „Opfer-Narrativ“ der AfD bei einem Scheitern eines Verbotsverfahrens als ein Argument gegen dessen Einleitung nennen.

Mich interessiert dabei weniger die Frage nach den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens als vielmehr die politische Risikoabwägung: Die AfD kann politische Bestrebungen gegen sie möglicherweise unabhängig vom Ausgang eines konkreten Verfahrens als „Verfolgung“ darstellen. Ein entsprechendes Narrativ könnte also bereits allein durch die politische Forderung nach einem Verbot entstehen.

Daher würde mich interessieren, warum dieses mögliche Narrativ bei der Entscheidung über die Einleitung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ein entscheidendes Gewicht haben sollte – und wie Sie dieses Risiko gegenüber dem möglichen Risiko abwägen, auf ein Verfahren gerade aus dieser Sorge heraus zu verzichten.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

möglicherweise würde die AfD politische bzw. rechtliche Bestrebungen gegen sie – ob Forderungen nach einem Verbot oder ein tatsächliches Verfahren – sehr wahrscheinlich als „Verfolgung“ darstellen. Das ist ein inhärentes Risiko jeder wehrhaften Maßnahme gegen eine Partei, die sich selbst als Opfer inszeniert.

Mein Einwand zielt daher nicht darauf ab, dass ein solches Narrativ grundsätzlich vermieden werden könnte. Entscheidend ist für mich vielmehr die Abwägung zwischen zwei Risiken: Einerseits die Gefahr, dass ein langjähriges, am Ende möglicherweise scheiterndes Verbotsverfahren die AfD zusätzlich stärkt, weil sie sich als „Märtyrer“ einer angeblich parteiisch handelnden Justiz präsentieren kann. Andererseits das Risiko, auf ein Verfahren zu verzichten und damit den Eindruck zu erwecken, man weiche vor der Partei zurück oder nehme ihre verfassungsfeindlichen Tendenzen hin.

Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident. Dieses dürfte der AfD politisch mehr nutzen als schaden. Deshalb setze ich auf politische Auseinandersetzung, klare Abgrenzung und die konsequente Anwendung bestehender Instrumente des Verfassungsschutzes. Zumal selbst ein Verbot am Ende keine Lösung bringt für die große Anzahl an Funktionären und Unterstützern, die sich vermutlich rasch umetikettieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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