Was bedeutet „Anerkennung“ im Zusammenhang langer Erwerbsbiografien für Sie?

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Frage von Sonja H. •

Was bedeutet „Anerkennung“ im Zusammenhang langer Erwerbsbiografien für Sie?

Sehr geehrter Herr Frei,

Bezug nehmend auf Ihre Antwort auf diese Frage:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wenn-die-anerkennung-langer-erwerbsbiografien-nicht-infrage-gestellt-wird-worin-besteht-diese-anerkennung

möchte ich bitte ergänzend wissen, ob es für Sie tatsächlich eine besondere Anerkennung ist, wenn auch und gerade für Langzeiterwerbstätige Abschläge eingeführt werden – und damit Langzeiterwerbstätige letztlich keinen besseren Zugang haben als Menschen mit deutlich kürzerer Erwerbsbiografie?

Und : kann eine höhere Rente bei mehr Beitragsjahren aus Ihrer Sicht als „Anerkennung“ bezeichnet werden? Diese erscheint mir vielmehr als die unmittelbar erarbeitete Gegenleistung für die zusätzlich geleisteten Beiträge und damit als Versicherungsleistung, und nicht als besondere Wertschätzung einer langen Erwerbsbiografie.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja H.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,
die Empfehlung der Alterssicherungskommission verändert die Form der Anerkennung: Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden. Genau dies habe ich auf abgeordnetenwatch erläutert.
Ich verstehe Ihren Einwand, dass Abschläge für langjährig Versicherte als Verlust eines besonderen Vorteils empfunden werden. Die Reform muss deshalb genauer klären, welche beruflichen Belastungen und Lebensverläufe einen abschlagsfreien Zugang rechtfertigen, wie Übergangsregelungen ausgestaltet werden und wie Menschen geschützt werden, die ihre Lebensplanung auf die bisherige Regelung gestützt haben. Für mich ist aber klar, dass es insbesondere einen Unterschied machen muss, ob man selbst Rentenbeiträge erarbeitet hat oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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