Unser Familienrenteneinkommen als Rentner liegt weit unter 50000 Euro. Wie wird unsere Ersparnis bei dieser Einkommenssteuer aussehen? Im steuerlicher Sinn ist meine Rente auch ein Einkommen.
Diese Frage wird stellvertretend für Millionen andere Rentner gestellt.
Sehr geehrter Herr M.,
ob und in welcher Höhe Sie durch eine Einkommensteuerreform entlastet würden, hängt daher nicht allein von Ihrem gesamten Familienrenteneinkommen, sondern insbesondere von Ihrem zu versteuernden Einkommen, Ihrer Veranlagungsform, dem Rentenbeginn sowie abziehbaren Ausgaben – etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen – ab. Bei einem gemeinsamen Renteneinkommen unter 50.000 Euro ist deshalb keine pauschale Aussage zur individuellen Ersparnis möglich. Entlastungen durch höhere Grundfreibeträge oder einen flacheren Tarif wirken nur dort, wo tatsächlich Einkommensteuer anfällt; wer bereits keine Einkommensteuer zahlt, kann dadurch auch nicht entlastet werden. Unser Ziel ist, kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten und die kalte Progression zu vermeiden. Rentnerinnen und Rentner dürfen dabei nicht übersehen werden. Konkrete Zahlen lassen sich aber erst nennen, wenn ein beschlossenes Gesetz mit den endgültigen Tarifwerten vorliegt und anhand der persönlichen Steuerdaten berechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
