Warum ist geplant ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde und wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

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Frage von Roman S. •

Warum ist geplant ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde und wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Sehr geehrter Herr MdB Frei,

warum ist geplant, ohne individuelle Prüfung ein fiktives Partnereinkommen anzurechnen, obwohl tatsächlich gar kein Einkommen erzielt wurde / wird? Verstößt das nicht gegen das Alimentationsprinzip?

Für geringe Bezüge wie dem Kindergeld (ca. 3.000 €/Jahr) fordern Familienkassen akribisch jährliche Belege.

Beim Familienzuschlag plant der Bund nun das Gegenteil: Er unterstellt pauschal und ungeprüft ein fiktives Einkommen von rund 22.000 € im Jahr.

Wenn das Doppelverdiener-Modell die Lebensrealität abbildet, müsste der Staat dieses Einkommen unbürokratisch digital gestützt prüfen – etwa über eine freiwillige Freigabe der Steuerdaten beim Finanzamt.

Eine bloße Fiktion zulasten der Betroffenen ist reine Willkür.

Wenn Doppelverdiener zudem ohnehin der Standard sind, dürfte der Verzicht auf diese Pauschalkürzung den Bundeshaushalt kaum belasten.

Wie rechtfertigen Sie diesen Widerspruch?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht tatsächlich vor, bei der Berechnung der Mindestbesoldung typisierend ein Partnereinkommen zugrunde zu legen. Begründet wird dies mit der heutigen Lebenswirklichkeit von Doppelverdienerhaushalten; für bestimmte Fälle, in denen ein Partnereinkommen nicht unterstellt werden kann, sind ergänzende Familienzuschläge vorgesehen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Systemwechsels ausdrücklich nicht entschieden. Der Entwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung und ist noch kein vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf. Entscheidend ist für mich, dass die endgültige Regelung das Alimentationsprinzip wahrt und verfassungsrechtlich Bestand hat.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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