Wie kann die Eingliederungshilfe dauerhaft finanziell gesichert und zugleich für Leistungsberechtigte einfacher, transparenter und barriereärmer gestaltet werden?
Sehr geehrter Herr S.,
im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Bund, Länder und Kommunen auf Grundlage der Evaluation zum Bundesteilhabegesetz über dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten werden. Das wird ein wichtiger Schritt, um die Eingliederungshilfe praxisnäher, einfacher und effizienter zu gestalten. Ich wünsche mir, dass die Eingliederungshilfe den Menschen bestmöglich gerecht wird, unkomplizierter wird und bezahlbar bleibt. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Schule, Jugend- und Eingliederungshilfe möchten wir deshalb stärken und Bundeskompetenzen entlang der Bildungsbiografie organisatorisch und inhaltlich stärker verzahnen. Zudem werden wir das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären. Mit den bereichsübergreifenden Maßnahmen beim Bürokratieabbau und dem klaren Fokus auf stetiger Digitalisierung werden auch diese Unterstützungsleistungen in Zukunft einfacher, transparenter und barriereärmer. Von all diesen Maßnahmen werden vor allem die leistungsberechtigten Menschen profitieren. Nichtsdestotrotz müssen wir aber auch gerade zum Schutz der Kommunen die Bezahlbarkeit im Blick behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
