Wir leben nicht mehr 1949 (GG) sondern in der Realität 2026! Warum beginnt der Bund nicht mit der Revison der Beamtenversorgung, der dann die Länder folgen müssen, wenn sie nicht pleite gehen wollen?
Herr Frei,
Anfang 2024 bezogen rund 1,4 Millionen Pensionäre durchschnittlich 3.240 Euro monatlich – fast doppelt so viel wie die Standardrente nach 45 Beitragsjahren.
Dazu kommt die staatliche Beihilfe für Gesundheitskosten,die allein auf Bundesebene mit 6,6 Milliarden Euro zu Buche schlägt.Der Satz für pensionierte Beamte liegt dabei sogar höher als während der aktiven Dienstzeit.
Deutschlands Beamtenversorgung kostet jährlich 55 Milliarden Euro – fast doppelt so viel wie normale Renten.
https://www.business-punk.com/finance/beamten-pensionen-die-55-milliarden-zeitbombe-im-staatshaushalt/#google_vignette
Artikel 33 Abs. 5 GG spricht NUR vom Alimentationsprinzip für Beamte, es regelt KEINE konkreten Zahlen oder Prozentsätze !!! Die Umsetzung regelt das BeamtVG, da keinen Verfassungsrang hat.
1. Das GG stammt aus 1949. Ist es 2026 ein Dogma für die Union?
2. Wann endlich wird das BeamtVG revidiert, den realen Möglichkeiten des Haushalts und der gesellschaftl. Realität 2026 angepasst?
Sehr geehrte Frau R.,
Verfassungsrecht gilt natürlich unabhängig von der Frage, wann eine Regelung entstanden ist. Die Beamtenversorgung ist eine gewachsene Ordnung, die vielen Dienstverhältnissen über Jahrzehnte Verlässlichkeit gegeben hat. Zugleich ist richtig, dass wir die finanzielle Tragfähigkeit des Staates im Blick behalten müssen. Reformen dürfen aber nicht überhastet erfolgen, sondern müssen rechtssicher, fair und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Gleichzeitig ist klar: Solche Fragen lassen sich nicht mit einem einfachen Federstrich lösen. Die Regelungen in Bund und Ländern sind historisch gewachsen, rechtlich unterschiedlich ausgestaltet und eng mit dem jeweiligen Besoldungs- und Haushaltsrecht verbunden. Ich bin überzeugt, dass wir über strukturellen Fragen grundsätzlich offen sprechen sollten und dabei auch die langfristige Finanzierbarkeit aller Alterssicherungssysteme im Blick behalten müssen. Allerdings ist der Vergleich mit dem Rentensystem wegen zahlreicher Unterschiede nicht möglich. Deshalb muss die Debatte diese unterschiedlichen Aspekte berücksichtigen. Es macht sicher mehr Sinn, darüber nachzudenken, in welchen Bereichen der Beamtenstatus tatsächlich notwendig ist und wo nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
