Portrait von Thorsten Frei
Antwort 28.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Die Formulierung in den FAQ, dass man in Deutschland wohnen oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein muss, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, lässt in meinen Augen andere Interpretationen zu

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Wir als Unionsfraktion haben schon vor einigen Wochen ein konsistentes Krisenbekämpfungsprogramm vorgeschlagen

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Selbstverständlich werden wir keine Gelegenheit auslassen, um für Aufklärung zu sorgen

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sie müssten die Pauschale ggü. dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 24.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Wir als Union hätten ein anderes System bevorzugt, das auch Direktzahlungen ermöglicht, falls die Steuerzahlungen aufgrund geringer Einkommen zu gering ausfallen oder falls es gar kein eigenes Einkommen gibt

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 22.10.2022 von Thorsten Frei CDU

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.