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Antwort 25.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Allerdings bin ich bei Ihnen, dass die Abgrenzung anhand des Elterngeldbezugs auch in meinen Augen wenig sachgerecht erscheint

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Antwort 18.09.2022 von Thorsten Frei CDU

was die Energiepauschale mit Auszahlung im September angeht, so ist klar, dass Ihr Minijob Sie für die Inanspruchnahme qualifiziert.

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Antwort 16.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Seien Sie aber versichert, dass wir die bestehenden Diskrepanzen im Blick haben und alles daran setzen werden, das Paket zu einem schlüssigen und konsistenten Ergebnis zu führen.

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Antwort 15.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Derzeit treibt Energie in besonderem Maße die Inflation. Auch deshalb haben wir bereits im Februar mit dem Ziel der Entlastung der Bürger gefordert, die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abzusenken, ebenso die Strom- und Energiesteuern.

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Antwort 14.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie durch die Zahlung von Einkommenssteuer in Österreich dort auch Ihren Lebensmittelpunkt haben und dementsprechend dort auch von den nationalen Entlastungsmaßnahmen profitieren.

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Antwort 14.09.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, ob Sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland sind. Das geht nicht abschließend aus Ihren Ausführungen hervor.