Frage an Thorsten Hoffmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Thorsten Hoffmann
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Frage von Franco Prof. Dr. R. •

Frage an Thorsten Hoffmann von Franco Prof. Dr. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Unsere Tochter lebt seit vielen Jahren in den USA. Ihre Kinder haben amerikanische Väter, also doppelte Staatsbürgerschaft. Beim Versuch unserer Tochter, die USA-Staatsbürgerschaft zu erlangen wurde ihr der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft "in Aussicht gestellt". Wieso verlieren deutsche Staatsbürger ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie eine amerikanische Staatsbürgerschaft anstreben? Könnte man diese Regelung nicht umgehend abschaffen auch im Hinblick auf die doppelte Staatsbürgerschaft von in Deutschland lebenden Ausländern, die ja inzwischen positiv geregelt ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Professor Rest,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de vom 10.07.2015.

Ihre Verärgerung darüber, dass der Erwerb einer neuen Staatsbürgerschaft zum Verlust der deutschen führt, kann ich nachvollziehen. Im Jahr 2000 wurde das deutsche Recht zur doppelten Staatsangehörigkeit jedoch reformiert. Seitdem sind Ausnahmen für Deutsche, welche die US-Amerikanische Nationalität annehmen wollen, grundsätzlich möglich. Ihre Tochter kann eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Diese würde es Ihr ermöglichen, auch weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die Entscheidung über den Antrag liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes. Besonders finanzielle wie persönliche Bindungen und Kontakte nach Deutschland werden positiv bewertet. Auch das Beherrschen der deutschen Sprache ist von Bedeutung. Darüber hinaus wird beurteilt, welche negativen Konsequenzen sich für den Antragsteller ergeben, wenn er oder sie die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit nicht erwirbt. Besonders berufliche, aufenthaltsrechtliche und sorgerechtliche Nachteile werden berücksichtigt.

Nähere Informationen zur Beibehaltungsgenehmigung erhalten Sie auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln und der zuständigen Deutschen Botschaft in Amerika.

Ich wünsche Ihnen und ihrer Tochter viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Hoffmann