Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Blitzer-Apps (in Navigationsgeräten), zusätzlich zu den gewohnten Radiomeldungen über Blitzerstandorte mit genauen Ortsangaben, erlaubt werden?

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Frage von Alexander S. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Blitzer-Apps (in Navigationsgeräten), zusätzlich zu den gewohnten Radiomeldungen über Blitzerstandorte mit genauen Ortsangaben, erlaubt werden?

Auf die Frage des Herrn André M. vom 4. Dez. antworten Sie:
"An den Stellen, die Verkehrsunfallschwerpunkte bilden oder an denen eine besondere Vorsicht geboten werden sollte, halte ich eine exakte Nennung für durchaus vertretbar. Geht es doch auch darum, zu sensibilisieren und ein stückweit zu erziehen."
Wenn es Ihnen um die Sensibilisierung und Erziehung der Verkehrsteilnehmer geht, wäre eine Nutzungserlaubnis der Blitzer-Apps im Navigationsgerät ein Weg die Verbreitung der Anzahl der genauen Aufstellungsorte der Radarkontrollen zu erhöhen und somit auch die Erziehung der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Stimmen Sie dieser Aussage zu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

In meiner Antwort vom 4.12.2020 bezog ich mich, wie Sie richtig zitieren, auf Verkehrsunfallschwerpunkte und auf Stellen, an denen eine besondere Vorsicht geboten werden muss. Mir kommen da sofort Kindergärten, Schulen oder Seniorenheime in den Sinn.

Ich halte hier eine Nennung des Standortes des Verkehrsüberwachungsinstruments für angebracht und durchaus lohnend, da an diesen Knotenpunkten die vielleicht schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind. Im Vordergrund steht dabei die Bewusstseinsschaffung, dass im allgemeinen Vorsicht im Straßenverkehr geboten sein muss, an diesen Stellen aber im Besonderen. Das Verhalten des Verkehrsteilnehmers, der sich hier nicht an die Vorschriften hält, soll aufgrund der Dringlichkeit des Problems, dahingehend motiviert werden, dass er sofort seine Fahrweise an geltendes Recht anpasst.

An Stellen, an denen die Verkehrsüberwachung durchgeführt wird, aber es sich nicht um wie oben beschriebene Verkehrspunkte handelt, halte ich es trotzdem für geboten, dass man bei einem Verstoß mit einer Konsequenz gemäß des Bußgeldkataloges belegt wird. Gerade im Hinblick darauf, dass die Verkehrssicherheit im Zentrum der Betrachtung stehen muss.

Ich hoffe, dass meine Antwort transparent genug war und wünsche Ihnen ein frohes Fest.

Herzliche Grüße

Tim Brockmann