Wer übernimmt die Kosten ?

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Timo Schisanowski
SPD
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Frage von Karin H. •

Wer übernimmt die Kosten ?

Hallo,

meine Heizung ist 28 Jahre alt und könnte jederzeit den Geist aufgeben.

Herr Habeck rät von neuen Gasheizungen ab lt. Bild-Artikel vom 09.04.2023.

Welche Heizung kann ich den jetzt kaufen, wenn meine Heizung dieses Jahr den Geist aufgibt, bleibe ich den erstmal

auf meine Kosten sitzen ?

Können Sie mir dazu nähere Infos geben, wie ich eine Erstattung vom Bund erhalte ?

Ich mehr als verunsichert und enttäuscht von der Bundesregierung und habe große Angst mein Eigenheim zu verlieren

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:

Der verbrecherische Angriffskrieg Putins auf die Ukraine und die damit verbundenen Preissteigerungen bei Gas und Öl haben nochmals gezeigt, wie notwendig es ist, schnellstmöglich unabhängig von fossilen Energien zu werden und hierfür den Ausbau von erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen.

Denn Gas und Öl werden auch in den nächsten Jahren preisintensiv(er) sein. So ist die Nutzung von klimaschädlichen Energien mit einem jährlich ansteigenden nationalen CO2-Preis versehen, der voraussichtlich ab 2027 durch den EU-Emissionshandel abgelöst wird. Wer also schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigt, macht sich unabhängig von den in Zukunft zu erwartenden Preissteigerungen fossiler Brennstoffe.

Die Bundesregierung hat sich aktuell auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ verständigt. „Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Deshalb werden wir massiv Geld in die Hand nehmen, um den Umstieg beim Heizen zu fördern“, betont hierzu der SPD-Parteivorsitzende Lars Klingbeil MdB in einem Interview. Dem möchte ich mich mit Nachdruck anschließen: Ebenso wie der Umstieg auf erneuerbare Energieträger richtig ist, muss dieser für die Menschen in unserem Land auch bezahlbar und sozialverträglich gestaltet werden.

Lassen Sie mich abschließend noch klarstellen: Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält keine Austauschpflicht. Auch eine kaputte Heizung darf selbstverständlich weiterhin repariert werden. Darüber hinaus sorgen wir durch geeignete Übergangsfristen, flankierende Förderung sowie steuerliche Maßnahmen dafür, dass die Menschen nicht überfordert werden.

 

Herzliche Grüße

Ihr Timo Schisanowski

 

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