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Warum befragen Sie nicht die Bundesregierung wie oft und wie lange Bürgergeld vollständig gestrichen wurde?

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Timon Dzienus
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Ivonne H. •

Warum befragen Sie nicht die Bundesregierung wie oft und wie lange Bürgergeld vollständig gestrichen wurde?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau H.,

Aufgrund der zeitlich BEFRISTETEN Regelung zu § 31a Abs. 7 SGB II (vollständige Streichung des Regelbedarfs bei wiederholter und nachhaltiger Arbeitsverweigerung; umgangssprachlich: "Totalverweigerer"; gültig vom 28.3.2024 bis zum 27. März 2026 durch das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024) sind in wichtigen operativen Fachverfahren keine technischen Funktionalitäten, sondern Umgehungslösungen erstellt worden. 

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erhält aus diesen Umgehungslösungen keine Daten, die eine eindeutige Identifikation des betroffenen Personenkreises und damit eine verlässliche Messung erlauben. Daher gibt es keine amtliche Statistik zu den so genannten Totalverweigerern.

In einem aktuellen IAB-Forschungsbericht (https://doku.iab.de/forschungsbericht/2025/fb2025.pdf) wird auf "extrem geringe" Fallzahlen der Leistungsminderungen nach §31a Abs. 7 SGB II und die Datengrundlage hingewiesen (S. 12).

Unter diesem Link finden Sie unseren Grünen Antrag mit vielfältigen Forderungen zur Weiterentwicklung der Grundsicherung: Deutscher Bundestag Drucksache 21/3606 Antrag der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung

Solidarische Grüße

Timon Dzienus

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