Frage an Tina Fischer bezüglich Recht

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Tina Fischer
SPD
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Frage von Oliver H. •

Frage an Tina Fischer von Oliver H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fischer,

in der Ausgabe der BERLINER MORGENPOST vom 13. September 2013 ist zu lesen gewesen, dass Sie auf den Stimmzetteln zur Bundestagswahl zu Unrecht angegeben hätten, von Beruf Rechtsanwältin zu sein. So hätten Recherchen der Zeitung ergeben, dass Sie derzeit an keiner Anwaltskammer in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen sind. Sie bestreiten dies und argumentieren, Ihre Anwaltszulassung ruhe derzeit.

Daher meine Fragen an Sie:

1. Ist es wahr, dass Sie derzeit nicht als Rechtsanwältin zugelassen resp. in keinem deutschen Anwaltsverzeichnis eingetragen sind?
2. Warum haben Sie als Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" und nicht Ihre tatsächliche aktuelle Tätigkeit - Staatssekretärin - angegeben?
3. Sollte sich bestätigen, dass Sie zu Unrecht angegeben haben, Rechtsanwältin zu sein, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Ziehen Sie Ihre Kandidatur zurück bzw. treten Sie im Falle des Wahlsieges Ihr Mandat dennoch an?
4. Halten Sie es für legitim, die Wählerinnen und Wähler bereits im Vorfeld der Wahl zu täuschen und haben Sie im Falle eines Wahlsieges vor, in dieser Art und Weise künftig auch Ihr Mandat im Deutschen Bundestag auszuüben?
5. Werden Sie im Falle eines Wahlsieges um Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Staatssekretärin bitten oder sich in den einstweiligen Ruhestand versetzen lassen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höhno,

zunächst freue ich mich, dass auch Sie als junges, engagiertes FDP-Mitglied aus Luckau „Abgeordnetenwatch“ als Möglichkeit der politischen Auseinandersetzung nutzen.
Gerne beantworte ich daher Ihre Fragen:

Auf dem Stimmzettel steht als Berufsbezeichnung unter meinem Namen „Rechtsanwältin, Staatssekretärin“. Politiker können, wenn sie es wünschen, neben ihrer politischen Funktion auch den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf anführen, in meinem Fall eben „Rechtsanwältin“.

Meine Zulassung als Rechtsanwältin habe ich im vergangenen Jahr - anlässlich meiner Verbeamtung - ordnungsgemäß zurückgegeben.

Das Wahlgesetz lässt dieses Verfahren ausdrücklich zu, das viele andere Kandidaten auch nutzen. Herr Stübgen, CDU-Kandidat im Nachbarwahlkreis, hat seiner Funktion „MdB“ noch die Berufe Baufacharbeiter und Pfarrer hinzugefügt. Das ist nicht nur rechtlich ebenso einwandfrei wie meine Angaben, sondern hilft den Wählerinnen und Wählern aus meiner Sicht auch bei der Orientierung.

Eine „Täuschung von Wählerinnen und Wählern“ halte ich – wie Sie sicher auch – nicht für legitim und zwar weder vor noch nach Wahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Fischer

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