Foto: Die Hoffotografen GmbH
Antwort von Tina Fischer
SPD
• 05.01.2022

die Nachflugregelung sieht es vor, dass in der Zeit zwischen Mitternacht und 5:00 Uhr morgens keine Flüge stattfinden, in den Randzeiten (22-0 Uhr und 5-6 Uhr) gelten strenge Auflagen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Ambulanz‑ und Rettungsflüge, Postflüge, Militär‑ und Polizeiflüge und Notlandungen.

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