Stationäre Psychotherapie für Personen mit Pflegegrad: Ist hier seitens der Bundrsregierung oder an anderer Stelle eine Reform geplant?

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Frage von Stefan B. •

Stationäre Psychotherapie für Personen mit Pflegegrad: Ist hier seitens der Bundrsregierung oder an anderer Stelle eine Reform geplant?

Sehr geehrte Frau Rudolph,
ich bin psychisch erkrankt aufgrund von schweren Mißbrauchserlebnissen in der Kindheit.
Als ich nach Thüringen zog, bekam ich den Pflegegrad 3.
Seitdem bin ich in einem Therapieloch.
In unserem Gesundheitssystem ist es nicht vorgesehen, daß Personen mit Pflegegrad in eine Psychosomatische Klinik oder gar zur Reha kommen können. Ambulante Therapie ist zum einen absolut nicht ausreichend und zum anderen quasi nicht zu bekommen. Auch bin ich dafür nicht stabil genug.
Ist hier seitens der Bundrsregierung oder an anderer Stelle eine Reform geplant?
Vielen Dank für eine Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B., es ist faktisch nicht richtig, dass Sie sich nicht in eine stationäre psychotherapeutische Behandlung begeben können. Grundlage dafür ist ist u.a. §40 SGB V. Ich bin jedoch keine Juristin und kann Sie rechtlich nicht beraten. Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrem speziellen Fall, einen Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) zu vereinbaren. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Tina Rudolph

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