Unser übergeordnetes Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu stärken und gleichzeitig eine hochwertige Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten. Dafür haben wir die Krankenhausreform auf den Weg gebracht und bereiten unter anderem auch eine Pflegereform sowie eine Reform der Notfallversorgung vor.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.
Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz stehen erst am Anfang. Im Zuge dessen werden wir sehr genau darauf achten, dass mögliche Änderungen nicht zu unerwünschten sozialen Härten führen. Das betrifft auch die von Ihnen thematisierte 100.000-Euro-Grenze.
Daher ist es unser Ziel, den Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung zu verbessern; Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote wollen wir ausbauen und die Nutzung digitaler Unterstützungsangebote stärken.
Selbstredend ist uns bewusst, dass viele Psychotherapeuten nebenher weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen, sei es in Kliniken, Beratungsstellen oder Hochschulen.
Die Einstufung einer Maßnahme als „mit potentiellen Risiken verbunden” bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Gesetzgeber zu dem Ergebnis gelangen muss, die betreffende Regelung vollständig abzulehnen.
