Antwort 22.05.2019 von Udo Bullmann SPD
(...) Der Schutz der Artenvielfalt soll u.a. durch das Verbot des Einsatzes von Glyphosat und anderen schädlichen Pflanzengiften ab 2023 erfolgen. Auch Neonikotinoide, die nicht vom jüngsten EU-Verbot betroffen sind, gehören auf den Prüfstand. (...)
