Preisbremse für Wärmepumpenstrom

Portrait von Uli Grötsch
Uli Grötsch
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Uli Grötsch zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans R. •

Preisbremse für Wärmepumpenstrom

Sehr geehrte Herr Grötsch,
die Preisgrenze von 28 Cent kw gilt ja bekanntlich ab 1.8.2023. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit dieser Preis greift? Ich habe einen Zweifach-Tarifzähler mit einem einheitlichen Preis.
Freundliche Grüße
Hans R.

Portrait von Uli Grötsch
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Strompreisbremse bei einem Zweitarifzähler. Sie möchten wissen, welche Kriterien bei einem Zweitarifzähler (HT/NT) erfüllt sein müssen, damit die Strompreisbremse (ab 1.8.2023) mit Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde greift.

Ich habe mich direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Ihrer Frage gewendet und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Niedertarif greift für Nutzer von tageszeitvariablen Tarifen (Tarife mit einem Schwachlast -oder Niedertarif (NT) und einem Hochtarif (HT)) an einer Netzentnahmestelle. Darüber hinaus müssen an der betreffenden Netzentnahmestelle weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.

Dementsprechend müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • zwischen Stromkunde und Energieversorgungsunternehmen muss ein Strombelieferungsvertrag mit einem tageszeitvariablen Tarif für eine Netzentnahmestelle abgeschlossen worden sein;
  • der unter beiden Tarifen (HT und NT) gelieferte Strom muss über den selben Stromzähler entnommen und gezählt werden; und
  • an der betreffenden Netzentnahmestelle müssen weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.  

Die Deckelung des Nieder-/Nachttarifs auf 28 ct/kWh gilt unabhängig vom Bestehen einer Preisdifferenz zwischen dem Hoch- und dem Niedertarif. Somit hat der Verbraucher Anspruch auf die Deckelung bei einem gleichen Arbeitspreis bei HT und NT.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft. Sollten Sie Probleme mit Ihrem Stromanbieter haben, empfehle ich Ihnen, sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zu wenden. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Energie/start.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Uli Grötsch