Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Menschen nach dem aktuellen Satzungen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht bei der Änderung Ihres Vornamens, keiner Gefahr bei der Datenübermittlung ausgesetzt sind?

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Julian S. •

Wie stellen Sie sicher, dass TIN-Menschen nach dem aktuellen Satzungen des Selbstbestimmungsgesetzes nicht bei der Änderung Ihres Vornamens, keiner Gefahr bei der Datenübermittlung ausgesetzt sind?

Nach der aktuellen Satzung des Selbstbestimmungsgesetzes, muss bei einer Namensänderung einer TIN-Person, sämtliche personenbezogenen Daten des Antragstellers/ der Anstragstellerin, an 10 verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden gesendet werden. Damit erfüllt sich der Zustand einer Generalverdachtsstellung gegen TIN-Personen. Des Weiteren, kann nicht sicher gestellt werden, das diese Daten, nicht an 3. weitergereicht werden. Was zu einer akuten GEfahr für TIN-Personen führen kann.
Nach Zwischenfällen bei z.B. Polizeistellen und dem Bundeskriminalamt (z.B. NSU 2.0) wurden Datensätze von Beamten der Bundesrepublik an Kriminelle und Terroristen weitergeleitet. Diese wurden zur Bedrohung von Personen benutzt.

Aufgrund dieser Grundlage, muss davon ausgegangen werden, das mit Datensätzen nach dem Selbstbestimmungsgesetzes das gleiche geschehen kann.

Ich bitte Sie sich dafür Einzusetzen, das dieser Gesetzespunkt gestrichen wird, da eine er akute Bedrohung für Tin-Personen darstellt.

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen hier schreiben zu können, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet haben. Ab dem 01. August können Menschen Termine bei ihren Standesämtern machen, um ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag unbürokratisch und kostenlos durch Erklärung bei einem Standesamt korrigieren zu lassen. 

Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt. 

Die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Ich habe lange mit meinen Kolleg*innen in der Grünen Bundestagsfraktion für dieses Gesetz gekämpft. Nun ist es endlich da.

Mit freundlichen Grüßen

Ulle Schauws

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