Warum unterstützt die SPD im Saarland nicht den Afd-Verbotsantrag?
Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin haben beschlossen einen AfD-Verbotsantrag zu unterstützen. Wieso nicht auch das Saarland, das von der SPD alleinregiert wird? Wieso kam es noch zu keinen Abstimmungen diesbezüglich im Landtag obwohl diese Partei von der Mehrheit der Bevölkerung als rechtsextrem und verfassungsfeindlich wahrgenommen wird – und zumindest in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde?
Sehr geehrter Herr K.,
die zunehmende Radikalisierung und die verfassungsfeindlichen Tendenzen innerhalb der AfD beobachte ich mit wachsender Sorge. Die SPD steht aus ihrer antifaschistischen Tradition heraus fest zu den Grundsätzen der wehrhaften Demokratie. Gerade als Lehre aus der NS-Diktatur hat das Grundgesetz Instrumente geschaffen, um sich gegen diejenigen zu verteidigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Ein Parteiverbotsverfahren ist ein außergewöhnliches Instrument der wehrhaften Demokratie. Deshalb muss ein entsprechender Antrag auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruhen.
Mit dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat sich die Ausgangslage in der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren wesentlich verändert. Das Gutachten wurde von renommierten Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern erstellt, orientiert sich eng an den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und stützt sich auf eine außergewöhnlich breite Tatsachengrundlage. Es kommt zu dem Ergebnis, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahrens vorliegen, und setzt sich insbesondere mit den rechtlichen Anforderungen auseinander, die das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verfahren herausgearbeitet hat.
Ich befürworte deshalb die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage. Das GFF-Gutachten erhöht den politischen und rechtlichen Handlungsdruck.
Klar ist: Ein Parteiverbotsverfahren ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus. Demokratische Parteien müssen sich der AfD weiterhin politisch entgegenstellen und um Mehrheiten werben. Ein Parteiverbotsverfahren verfolgt jedoch eine andere Frage: Es dient nicht der politischen Auseinandersetzung, sondern dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.Wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten die Instrumente genutzt werden, die das Grundgesetz zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereithält.
