Frage an Ulrich Kelber bezüglich Verbraucherschutz

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Ulrich Kelber
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Frage von Roland H. •

Frage an Ulrich Kelber von Roland H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kelber,

Sie sind parlamantarischer Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Wenn man die Internet-Seiten Ihres Bundesministeriums sowie die Forderungen Ihrer Partei zum Verbraucherschutz durchsieht, fällt auf, dass Sie einen Bereich überhaupt nicht unter dem Themengebiet "Verbaucherschutz" fassen, obwohl gerade hier der Vebraucher besonders hilflos ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wo jeder Haushalt ohne vielleicht überhaupt Verbraucher dieser Sender zu sein - wie eine Kopfsteuer - Rundfunkbeträge von über 200 € im Jahr bezahlen muss. Man stelle sich vor, Sie würden Verbraucher auch gegen saftige Gebühren nicht bezahlte Zeitungen bezahlen lassen oder andere nicht bestellte Waren in Rechnung stellen. Kostenlose private Konkurrenz gibt es in teils guter Qualität für die Öffentlichen Sender.

Jetzt meine Fragen an Sie:
- Wieso kämpfen Sie nicht zumindest dafür, dass die Bürger alle eine informatorische Grundversorgung überschreitenden öffentlichen Spartensender wie den jüngst gestarteten Sender ONE abbestellen dürfen und dann nur entsprechend geringere Gebühren zahlen müssen?
- Wieso dürfen das kleine Bremen und das kleine Saarland eigene Rundfunksender unterhalten, während die von der Einwohnerzahl her größere Stadt Köln keine stadt-eigene öffentliche und aus dem Gebührentopf finanzierte Sendeanstalt hat? Sind die Kölner Rundfunk-Verbraucher weniger wert als die Verbraucher in Bremen oder im Saarland?
- Wieso verdienen die Intendanten dieser öffentlich-rechtlichen Anstalten auf Kosten der Gebührenzahler und Verbraucher sehr hohe Gehälter, z.B. der WDR-Intendant mehr als der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin? Auch die Gehälter und Versorgungsleistungen anderer Beschäftigter dieser öffentlichen Anstalten sprengen - auf Kosten der Verbraucher - bei weitem den Rahmen des sonstigen öffentlichen Dienstes. Wieso schweigen Sie hierzu und ergreifen nicht die Partei der Verbraucher?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Heuermann

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SPD

Sehr geehrter Herr Heuermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Sender, Strukturen etc. sind in Deutschland die Bundesländer zuständig, insofern sollten Sie den größten Teil Ihrer Fragen an die Landtagsabgeordneten aus NRW senden, die im Rundfunkrat des WDR sitzen bzw. an den zuständigen Staatssekretär in der Staatskanzlei NRW, Dr. Marc Jan Eumann.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland eingeführt worden und hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb wird er nicht vom Staat aus Steuern finanziert, sondern über die Rundfunkgebühren, über deren Höhe die Landesparlamente entscheiden.
Sicher kann man über die Qualität einzelner Sendungen und das Angebot der Sender diskutieren, soll dies ausdrücklich auch, eine auch nur ansatzweise ähnliche Qualität sehe ich bei privaten Sendern allerdings nicht - aber das ist meine private Meinung.

Ich bin beim Bundesjustizministerium in erster Linie für den Verbraucherschutz zuständig, aber nicht alle Verbraucherschutzthemen liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die medienpolitischen Fragen werden, soweit die Bundesregierung dafür zuständig ist (s.o.) von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, wahrgenommen.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen spricht sich übrigens ausdrücklich für die Gebührenpflicht aus (aus Stellungnahme zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag):
"Die Gebührenpflicht zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wurde und wird von den Verbraucherorganisationen nicht in Frage gestellt. Bei der Rundfunkgebühr handelt es sich auch nach unserem Verständnis um einen wichtigen Solidarbeitrag der Gesellschaft zur Finanzierung der „Gesamtveranstaltung Rundfunk“."

Aber zu Ihren Fragen:

- Über die Verwendung der Rundfunkgebühren entscheiden die Sender selbst und werden dabei von den Rundfunkräten kontrolliert. Über den Sinn oder Unsinn einer Sendung, eines Senders habe ich privat in aller Regel eine Meinung und tue die sicher auch kund, als Parlamentarischer Staatssekretär bin ich, wie gesagt dafür nicht zuständig und nehme dazu deshalb auch in dieser Funktion keine Stellung.

- Bremen und das Saarland sind eigenständige Bundesländer mit der entsprechenden Stellung in der Verfassung, Köln nicht.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber