Frage an Ulrich Kelber bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Ulrich Kelber
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Frage von Hartmut Georg M. •

Frage an Ulrich Kelber von Hartmut Georg M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Kelber,

das sogenannte Schutzalter liegt in Deutschland bei mindestens 14 Jahren. Hierzu sende ich Ihnen diesen Link mit: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

Wie kann es dann sein, dass Herr Justizminister Maas ein Gesetz gegen Kinderehen andeutet und diese Aussage laut diesem Bericht zurück nahm? : http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/proteststurm-kinderehe-48513366.bild.html

Ich sehe es so: wenn jemand mit einer Minderjährigen aus dem Ausland zuzieht, müsste trotzdem deutsches Recht angewandt werden. Sehen das Juristen und Politiker anders? Warum? Gilt der Gleichheitsgrundsatz hierzulande nicht mehr? Ist es nicht so, dass nur 18 Jahre alte Menschen heiraten dürfen oder 16-18 Jahre alte Menschen mit Zustimmung von mindestens einem Elternteil? Also Deutsche ggf. einsperren und bei muslimischen Zuwanderern wegsehen?

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Georg Mayer

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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Kinderehe".

Ich weiß nicht, worüber die BILD berichtet, es gibt keinen von der Hausleitung des Justizministeriums abgesegneten Gesetzentwurf. Bundesjustizminister Maas hat allerdings bereits vor Monaten angekündigt, dass er einen Gesetzentwurf zum Umgang mit Kinderehen vorlegen wird, daran arbeitet das Ministerium derzeit und wird bald vorlegen. Dabei kann es nur um Kinderehen, die im Ausland geschlossen worden sind, gehen, weil sie in Deutschland für Unter-16-Jährige ja schon lange verboten sind. Es kann also auch nur darum gehen, ob diese Ehen in Deutschland automatisch annulliert werden oder ob man sich die Einzelfälle anschaut (also das Alter der Jugendlichen oder ob es bereits Kinder gibt).

Dabei ist klar, dass wir alle Ehen, bei denen wenigstens ein Partner jünger als 16 Jahre alt war, als ungültig ansehen wollen. Ehen, bei denen ein Partner bei der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt waren, sollen in Ausnahmefällen Bestand behalten können, wenn sonst ein erheblicher Nachteil für den minderjährigen Partner entstünden. Das Recht würde damit dem von Ehen angepasst, die 16-18-jährige Deutsche bisher bei Zustimmung von Eltern und (!) Jugendamt eingehen dürfen.

Also kein Wegsehen, nirgends, weder bei Deutschen noch bei Zuwanderern, ganz im Gegenteil.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber