Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Ulrike Harzer
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Frage von Johannes H. •

Sehen Sie einen Überarbeitungsbedarf bei der LKonV aus dem Jahre 2001?

Sehr geehrte Frau Harzer,

im Jahr 2013 wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonal-Verordnung-LKonV) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hat leider seine Zustimmung verweigert.

Inzwischen wurde die neue EU-Kontroll-Verordnung VO(EU) 2017/625 erlassen und die Anforderungen an das Kontrollpersonal sind weiter gestiegen. Wäre es nun nicht an der Zeit, an einer Überarbeitung der LkonV zu arbeiten und damit ein hohes Niveau der Lebensmittelüberwachung sicherzustellen?

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dies geplant ist und wie Ihre Meinung zu diesem Thema ist?

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2013/0401-0500/0444-13.html

Ulrike Harzer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Wie Sie richtig angemerkt haben, scheiterte die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angestrebte Reform der LKonV in der Vergangenheit leider an der Zustimmung des Bundesrates. Dies war ein Rückschlag in unseren Bemühungen, die Qualität der Lebensmittelüberwachung weiter zu verbessern.

Es ist auch zutreffend, dass seitdem, insbesondere durch die Einführung der EU-Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625, die Anforderungen an das Kontrollpersonal in der Lebensmittelüberwachung weiter gestiegen sind. Dies stellt uns vor neue Herausforderungen und erfordert eine dringende Überarbeitung. Deshalb ist das zuständige BMEL bereits aktiv geworden. Gemeinsam mit den Ländern hat es Eckpunkte zur Aktualisierung der LKonV erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde ein Referentenentwurf erstellt und dieser befindet sich momentan in der hausinternen Abstimmung des Ministeriums. Er soll voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in den weiteren gesetzgeberischen Prozess gehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Harzer

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