Frage an Ute Eiling-Hütig bezüglich Innere Sicherheit

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Ute Eiling-Hütig
CSU
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Frage von Rolf S. •

Frage an Ute Eiling-Hütig von Rolf S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Eilling-Hütig,

wie stehen Sie zur Gesichtserkennungsüberwachung im öffentlichen Raum. Werden Sie diese ablehnen? Ich bin gegen die immer weiter fortschreitenden Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung. Das ist Verfassungs- und Demokratiefeindlich. Ich kenne das Stasisystem bereits aus der DDR. Wir sind auf dem besten Weg dahin, wenn es nach den Herren Seehofer und Hermann geht.

Viele Grüße
Rolf Schubert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schubert,

danke für Ihre Anfrage zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.

Bevor ich inhaltlich auf Ihr Schreiben eingehe, möchte ich Ihren Stasi-Vergleich, insbesondere in Bezug auf die Herren Minister Seehofer und Hermann zurückweisen. Beide haben sich seit Jahrzehnten vielfältige Verdienste um die Sicherheit der Menschen in Bayern und Deutschland erworben.

Dabei sind sie außerordentlich erfolgreich, denn laut polizeilicher Kriminalstatistik hatten wir 2019 die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 40 Jahren und gleichzeitig die höchste Aufklärungsquote seit 25 Jahren. Das zeigt, dass die Menschen in keinem anderen Bundesland so sicher leben wie hier bei uns in Bayern!

Die von Ihnen angesprochene Gesichtserkennung ist im neuen Entwurf für das Bundespolizeigesetz nicht enthalten. Die verachtenswerten und feigen Gewaltexzesse von Stuttgart, Frankfurt und anderen Orten haben aber die Diskussion darüber, wie solche und ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können, verstärkt.

Es ist unser Ziel, diesen Trend zu mehr Gewalt auf öffentlichen Plätzen und Straßen nicht nur zu stoppen, sondern umzukehren! Die CSU hat deshalb vor kurzem in einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag u.a. gefordert,

1. dass das Strafrecht trotz der Verbesserungen in den letzten Jahren nochmals auf Schutzlücken überprüft wird.

2. Außerdem wollen wir, dass bei Vorkommnissen wie in Stuttgart die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt. Konzepte wie der seit dem 4. März 2020 geltende bayerische „Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen“ stellen sicher, dass gewalttätige Übergriffe gegen Einsatzkräfte zügig ausermittelt und angeklagt werden.

3. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle strafrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um erkannte Straftäter festzunehmen, beweissicher zu ermitteln und rechtskräftig zu verurteilen.

4. Um Randalen frühzeitig zu begegnen, muss auch die gewaltgeneigte Szene in den sozialen Medien und im Internet besser beobachtet werden.

Wir stellen uns auch klar hinter unsere Polizistinnen und Polizisten, damit sie unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser schützen können. Dabei lautet unser Leitmotiv: Freiheit braucht Sicherheit!

Denn der Staat ist nicht der Feind der Freiheit der Bürger, sondern dadurch, dass er für umfassende Sicherheit sorgt, der Garant der Freiheit der Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ute Eiling-Hütig, MdL

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