Finden Sie es richtig, ein Gesetz über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg zu bringen, dass im Anhang über 250 Bauprojekte, unter anderem die Strecke Hamburg-Hannover, benennt?

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Valentin Abel
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Frage von Axel C. •

Finden Sie es richtig, ein Gesetz über die Beschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg zu bringen, dass im Anhang über 250 Bauprojekte, unter anderem die Strecke Hamburg-Hannover, benennt?

Sehr geehrter Herr Abel,
durch die Benennung von über 250 Bauvorhaben von überragendem öffentlichen Interesse werden mit Verabschiedung des Gesetzes vorab Entscheidungen gefällt, obwohl noch einzelne Bauprojekte wie die Strecke Hamburg-Hannover gutachterlich bei der Deutschen Bahn und dem Bundesverkehrsministerium geprüft werden müssen. Das Gesetz wirkt sich massiv auf die Bürgerrechte aus, da der Verwaltungsrechtsweg eingeschränkt wird, Fristen verkürzt werden und die Festlegung eines Bauprojekts als im überragenden öffentlichen Interesse nicht mehr ausschließlich nach objektiven Kriterien messbar erfolgt und damit das Projekt vor Gericht schwer widerlegbar ist.

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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Bahnstrecke Hamburg-Hannover.

Derzeit sind die Beratungen zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz noch im parlamentarischen Prozess. Bei den Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung legt die Ampelkoalition großen Wert auf die Achtung und Wahrung der Bürgerrechte. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort müssen bei Infrastrukturmaßnahmen immer die Möglichkeit zur Teilhabe am Planungsprozess haben. Wir entschlacken den bürokratischen Planungs- und Genehmigungsprozess und ermöglichen ein schnelleres Vorankommen, bei dem die Bürgerinteressen weiterhin gewahrt bleiben. So profitieren alle von den Maßnahmen.

Die Strecke Hamburg-Hannover ist bereits als Teil des Infrastrukturprojekts „Optimiertes Alpha E+“ als Projekt des Deutschlandtakts mit besonderer Priorität im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verankert. Wie Sie zurecht ansprechen, dauert hier der Prüf- und Planungsprozess noch an. Durch die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und die damit einhergehende Planungsbeschleunigung bin ich zuversichtlich, dass wir hier schon bald konkreter werden können. Eine Planungsbeschleunigung greift dem Ergebnis der Gutachten und der Planung selbst schließlich nicht voraus.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Einschätzung weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Abel

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