S.g. Fr. MdB angesichts d. Faktes dass tatsächlich alle Parteien im B-tag dasselbe Problem haben "böse politische schwarze Schafe" aus ihrer jew. Partei zu entfernen sollte man nicht d. Gesetz ändern?

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Verena Hubertz
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Frage von Peter B. •

S.g. Fr. MdB angesichts d. Faktes dass tatsächlich alle Parteien im B-tag dasselbe Problem haben "böse politische schwarze Schafe" aus ihrer jew. Partei zu entfernen sollte man nicht d. Gesetz ändern?

Sehr geehrte Frau MdB Verena Hubertz, ich erwähne folgendes : die CDU "will" aber "kann" nicht H.G. Maaßen einigermaßen schnell ausschließen, die SPD Gerhard Schröder Bundeskanzler a.D. (früher T. Sarazin, sehr sehr "mühevoll" entfernt), die Grünen, Boris Palmer, die FDP, Thomas Kemmerich, die Linken S. Wagenknecht sogar die AfD hatte Probleme mit Ihren "Querulanten" gemeldet. Meine Frage ist so zu verstehen, mit Verlaub: wenn "das schwarze Schaf" nach der schnellen Entfernung aus seiner Partei gegen seinen Willen durch dieses neues Parteiengesetz meint sein Rausschmiss war ungerecht, dann soll es selbstverständlich die politisch wichtige Möglichkeit haben durch die Justiz in unserem Rechtsstaat sich wieder in seiner jeweiligen früheren Partei durch entsprechende Prozeßgewinne bei den Gerichten "hineinzuklagen".Wenn aber der Parteivorstand 100% ihn/sie unbedingt entfernen will, dann sollte dies doch erstmal schnell möglich sein! Auch wenn eine GG/Verfassungsänderung dafür nötig wäre.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für die Frage. 

Die genauen Voraussetzungen für einen Parteiausschluss legen die Parteien individuell fest, das Parteiengesetz gibt hierfür jedoch einen Rahmen vor: § 10 IV PartG: “Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.” Zusätzlich dazu haben die Parteivorstände i.d.R. die Möglichkeit, in besonders schwerwiegenden Fällen das betreffende Mitglied bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung auszuschließen (was nicht einem endgültigen Parteiausschluss gleichzusetzen ist).

Insofern spiegelt der von Ihnen eingebrachte Vorschlag schon mehr oder weniger die vorhandene Rechtslage wider und sie ist in meinen Augen auch eine sehr praktikable. Die Möglichkeit zum Parteiausschluss muss es geben, doch es ist gut, wenn für einen solchen vergleichsweise hohe Hürden zu nehmen sind.

Denn auch bezüglich der Personen, die Sie in Ihrer Frage erwähnen, lagen am Ende “nur” (beträchtliche) Meinungsverschiedenheiten vor und kein rechtlich oder anderweitig eklatantes Fehlverhalten. Wäre ein Parteiausschluss deutlich schneller und einfacher möglich, bestünde die Gefahr, dass nicht nur besagte “Querulanten”, sondern auch andere unliebsame Mitglieder ausgeschlossen werden können. Es soll also gerade verhindert werden, dass z.B. innerparteiliche Konkurrenten einfach aus der Partei ausgeschlossen werden können. So kann auch gewährleistet werden, dass der Raum für die Weiterentwicklung der Parteipositionen möglichst offen bleibt. 

Mit freundlichen Grüßen

Verena Hubertz

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