Frage an Volker Blumentritt bezüglich Verbraucherschutz

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Volker Blumentritt
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Frage an Volker Blumentritt von Gisbert S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

wie ist Ihre Meinung zur Compergebühr der GEZ? Hat Ihre Partei das mit zu verantworten? Als kleiner Selbstständiger mit einem äußerst geringem Einkommen soll ich für meinen internetfähigen Computer ein monatliche Gebühr von 5,76 € zahlen, obwohl ich für meinen Fernseher schon Gebühren entrichte. Die GEZ begründet das damit, dass mein Fernseher privat, mein Computer, mit dem ich überhaupt kein Fernsehen empfange, aber dienstlich genutzt werde.Dabei spricht der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nur von einem "nicht ausschließlich privaten Bereich". Ich betreibe meine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzen) aus Kostengründen von zu Hause aus.Somit ist meine gesamte Wohnung ein solcher "nicht ausschließlich privater Bereich". Denn mein Arbeitszimmer ist so klein, dass ich Kunden in meinem Wohnzimmer empfangen muss, wo mein Fernseher steht. Außerdem nutze ich meinen Computer natürlich auch zum privaten Surfen im Internet. Eine Trennung in private und dienstliche Nutzung ist daher völlig widersinnig und gesetzwidrig.

Was sagen Sie dazu?

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