Label
Darf die Realschule die Freistellung eines WTT mit Nominierung vom DTTB ablehnen?

Portrait von Volker Schebesta
Volker Schebesta
CDU
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Tanja B. •

Darf die Realschule die Freistellung eines WTT mit Nominierung vom DTTB ablehnen?

Sehr geehrter Herr Schebesta,

Unser Kind 14 Jahre und ist nominiert worden bei einem WTT Turnier in Spanien mitzuspielen und anschließend ins Trainingslager mitzugehen. Sie wird 2 Wochen am Stück von der Schule weg sein. Darf die Realschule die Freistellung ablehnen, wenn die Einladung vom deutschen Bund kommt?

Portrait von Volker Schebesta
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Nach § 4 Abs. 3 der Schulbesuchsverordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (SchBesV) kann eine Schülerin oder ein Schüler in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag vom Schulbesuch beurlaubt werden. Insbesondere auch die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und an Lehrgängen überregionaler oder regionaler Trainingszentren kann dabei als Beurlaubungsgrund anerkannt werden, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband befürwortet wird. Zuständig für die Entscheidung über entsprechende Anträge auf Beurlaubung ist bei mehr als zwei zusammenhängenden Tagen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter (§ 4 Abs. 5 SchBesV). 

Die Entscheidung über einen Antrag auf Beurlaubung aus sportbedingtem Anlass ist eine gesamtpädagogische Bewertung, wobei u. a. folgende Aspekte Beachtung finden: die sportliche Relevanz des Wettbewerbs sowie der Lehrgänge, die schulischen Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers oder das Sozialverhalten der Schülerin bzw. des Schülers gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sowie dem Lehrerkollegium. Eine Beurlaubung kann auch beispielsweise an nachfolgende Bedingungen geknüpft werden: an Nachweise zum Wettkampf bzw. zur Lehrgangsmaßnahme (z. B. Einladungsschreiben des Sportfachverbands) oder ggf. die Verpflichtung zur eigenständigen Nacharbeit des Unterrichtsstoffs sowie Vereinbarung von Nachtermine für Klassenarbeiten und Klausuren. Eine wichtige Rolle bei der Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport spielen darüber hinaus die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater der Olympiastützpunkte, die bei Bedarf umfassend unterstützen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Volker Schebesta

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Volker Schebesta
Volker Schebesta
CDU

Weitere Fragen an Volker Schebesta