Muss man nun in Rentenalter befürchten, dass die Witwenrente kassiert wird? Man hat sich ja darauf verlassen dass die Frau abgesichert ist, da sie sich jahrelang um die Kinder gekümmert hat?
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Frage auf diesem Portal. Sie fragen nach der künftigen Hinterbliebenenversorgung.
Für die Gesetzliche Rentenversicherung muss ein angemessenes Leistungsniveau über die nächsten Jahre hinaus gesichert werden, kurz-, mittel- und langfristig eine weitere Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge und damit der Lohnnebenkosten vermieden werden und die Finanzierung der demografischen Alterung in der Gesetzlichen Rentenversicherung gerechter zwischen den Generationen aufgeteilt werden. Das sind wir auch im Sinne der Generationengerechtigkeit den jüngeren Jahrgängen schuldig. Deshalb hat die Bundesregierung die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie hat Empfehlungen ausgesprochen, die noch nicht in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung oder gar in einem Beschluss mit gesetzlichen Änderungen im Deutschen Bundestag umgesetzt sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird vom neuen Bundesminister für Arbeit und Soziales in den nächsten Wochen erarbeitet. Insofern sind auch zur Hinterbliebenenversorgung noch keine Entscheidungen getroffen.
Selbst die Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten keinen konkreten Vorschlag zur Hinterbliebenenversorgung. Danach sollen künftig Reformoptionen geprüft werden, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen. Damit ist gemeint, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr das vorherrschende Familienmodell sei. Außerdem ist für die Kommission fraglich, inwieweit im Alter von knapp 47 Jahren, ab dem die große Witwen- und Witwerrente beansprucht werden kann, der Lebensunterhalt nicht auch noch bis in höheres Alter durch eigene Erwerbstätigkeit gesichert werden könne. Zugleich solle Bestandteil der Prüfung sein, dass die Anrechnung eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenversorgung Anreize setze, die einer Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit entgegen stehe. Dies sind Aspekte, zu denen eine Prüfung erst Ergebnisse bringen soll, für die es aber noch nicht einmal Empfehlungen an die Politik gibt.
Bei der gesetzlichen Regelung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und bei der Umsetzung etwaiger Vorschläge zur Hinterbliebenenversorgung wird es auch um Übergangsregelungen gehen. Eine Geltung von Änderungen sowohl für die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner als auch für die nächsten Altersjahrgänge, die in den Ruhestand eintreten, wird ebenfalls beraten werden. Die Erarbeitung des Gesetzentwurfs, die Verabschiedung im Deutschen Bundestag und das Ergebnis der Prüfung der Hinterbliebenenversorgung bleibt abzuwarten. Ihr Anliegen, die Erziehungsarbeit angemessen zu berücksichtigen, werde ich dabei in diese politische Diskussion zur Rentenpolitik einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Schebesta
