Antwort 26.03.2024 von Volker Wissing parteilos
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Mangels Zuständigkeit für den ÖPNV und die verwendeten Systeme kann ich die Frage nicht beantworten. Gleichwohl braucht es die Digitalisierung des ÖPNV.
Wir konzentrieren uns auf andere Maßnahmen des Klimaschutzes.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition. Das wurde geändert.
Die Prüfenden werden regelmäßig überprüft.