Frage von Martin H. • 02.06.2023
Antwort von Volker Wissing FDP • 16.06.2023
Wichtig ist, dass wir für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs eine gute und ausgewogene Lösung finden.
Wichtig ist, dass wir für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Straßenverkehrs eine gute und ausgewogene Lösung finden.
Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund. Es handelt sich um ein Projekt, welches der Freistaat Bayern vorantreibt.
Die Bundesregierung wird bestehende Regelungen prüfen und, wo nötig, Änderungen vornehmen.
Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)
Ähnlich wie Sie, sehe ich das durchaus kritisch und habe mich dazu auch schon öffentlich geäußert.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.