Frage an Volkmar Vogel bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Volkmar Vogel
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Frage von Corinna O. •

Frage an Volkmar Vogel von Corinna O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Vogel,
auf den Seiten des Bundesrates ist ein neuer Gesetzesentwuf ladbar, 601/07, Geflügelpestschutzverordnung.

Bisher war die Aufstallverordnung auf jeweils 6 Monate befristet.
In Politik und Gesellschaft findet ein langsames Umdenken in richtung "Impfen statt töten" statt. Die Impfstoffforschung am FLI wird mit Millionen gefördert, man sollte annehmen, dass auch geplant ist, diesen später einzusetzen.
Eine Aufstallung des Geflügels mit kostenflichtiger, jederzeit rücknehmbarer Ausnahmegenehmigung ist dann sicher nicht mehr erforderlich.
Die unbefristete Aufstallverordnung wird uns dann jedoch bleiben, eine artgerechte Geflügelhaltung nicht mehr möglich sein.

Sind Sie bereit, sich gegen eine solche unbefristete Verordnung zu wenden?

Bitte teilen Sie mir und den vielen geflügelhaltenden Wählern bitte ihre Einstellung zu einer unbefristeten Aufstallung mit.

Mit freundlichen Grüßen
Corinna Orthey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Orthey,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 9. September d. J. zur Geflügelpest.

Zunächst möchte ich einmal darauf hinweisen, dass es sich bei der Bundesrat-Drs. 601/07 (Geflügelpestverordnung), wie es der Name schon besagt, um eine Verordnung und nicht um einen Gesetzentwurf handelt. Dieser Unterschied ist insofern wichtig, als Verordnungen nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen) vom Bundestag behandelt werden, also die Abgeordneten nicht direkt darüber entscheiden können.

Mit der erwähnten Verordnung werden 5 verschiedene Rechtsverordnungen zur Geflügelpest zu einer Vorschrift zusammengefasst. An der Bekämpfungsstrategie gegen die Geflügelpest hat sich dadurch nichts verändert. Natürlich kann die zuständige Behörde auch künftig angeordnete Schutzmaßnahmen aufheben, wenn die Geflügelpest bei den gehaltenen Vögeln erloschen ist oder sich der Verdacht auf Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln als unbegründet erwiesen hat.

Außerdem ist noch darauf hinzuweisen, im Fall der Vogelgrippe arbeitet das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, da dort die fachliche Kompetenz für dieses Thema konzentriert ist. Natürlich müssen sich auch die politischen Entscheidungen an diesem Fachwissen orientieren. Alle bisherigen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe waren gemeinsame Entscheidungen des BMELV, des Deutschen Bundestages und der Länder in Abstimmung mit dem FLI.

Sie haben recht mit Ihrer Feststellung, dass am FLI intensiv an einem neuen Impfstoff (mit Marker) geforscht wird. Dieser steht noch nicht zur Verfügung, da eine Vielzahl von Zulassungsvoraussetzungen noch erarbeitet werden muss.

Nach den bisher gewonnenen Ergebnissen kann man zurzeit eine Impfung nicht befürworten, da offenbar auch zweimal geimpfte Tiere nach einer Belastungsinfektion noch eine so große Virusmenge ausscheiden, dass nicht infizierte Hühner sterben. Außerdem kann bis jetzt nicht sicher ausgeschlossen werden, dass eine Verbreitung des hochpathogenen Feldvirus unter einer Impfdecke stattfindet.

Ich hoffe, einige der Ausführungen waren für Sie von Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel