Frage an Werner Kuhn bezüglich Bundestag

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Werner Kuhn
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Frage an Werner Kuhn von Peter Z. bezüglich Bundestag

Hallo Herr Kuhn,

mich würde interessieren, welche Meinung Sie in der Diskussion um einen "Nordstaat" vertreten. Ist unser Föderalismus noch zeitgemäß?

MfG
Peter Zeuschner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zeuschner,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 11. August dieses Jahres. Sie baten
mich um eine Stellungnahme zum bundesdeutschen Föderalismus.

Der Föderalismus in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt.
Er verteilt die staatliche Macht und schafft zusätzliche Möglichkeiten
demokratischer Mitwirkung. Die mit dem Föderalismus gegebene Vielfalt
ermöglicht den Wettbewerb um die jeweils besten Lösungen und die
Berücksichtigung regionaler Eigenheiten. Im Laufe der Jahrzehnte sind
die föderalen Strukturen verkrustet und kompliziert geworden. Aus der
ursprünglichen Idee, dass Bund und Länder je eigene, klar abgegrenzte
Kompetenzen selbstständig wahrnehmen, ist inzwischen ein
„Beteiligungsföderalismus“ geworden, der immer weniger eigene
Gestaltungsspielräume belässt, der die politischen Entscheidungsprozesse
außerordentlich schwerfällig macht und der kaum erkennen lässt, wer auf
welcher Ebene die politische Verantwortung für ein Gesetz trägt.
Verlierer dieser Entwicklung sind vor allem die Landesparlamente, die
durch Vorgaben des Bundesgesetzgebers kaum noch über Möglichkeiten
verfügen, in eigener Kompetenz Regelungen zu treffen, die eng an den
Bedürfnissen und Möglichkeiten des Bundeslandes orientiert sind.
Verlierer sind aber auch die Bürger, die die politischen
Verantwortlichkeiten nicht mehr klar zuordnen und ihre
Wahlentscheidungen entsprechend treffen können. Dies befördert
Politikverdrossenheit.

Ich setze mich für folgende Regelungen ein:

Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden entflochten, es wird
eine klare Kompetenz-Zuordnung vorgenommen. Alle Politikfelder mit
regionalem Bezug fallen in die alleinige Regelungsgewalt der Länder.
Dies gilt insbesondere für die regionale Struktur- und
Wirtschaftsförderung. Die Länder werden voll verantwortlich für die
Bildung und für ihren öffentlichen Dienst.

Wenn die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu abgegrenzt sind,
kann der Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat deutlich
reduziert werden. Mischfinanzierungen bilden künftig die Ausnahme, nicht
die Regel. Dabei wird sichergestellt, dass die Länder ihre Aufgaben
solide finanzieren können.

Die mit einer solchen Föderalismusreform gewonnenen neuen
Gestaltungsspielräume der Länder machen den Weg frei, für einen echten
Wettbewerbsföderalismus. Die Länder können untereinander in einen
fruchtbaren Wettbewerb um die besten politischen Lösungen eintreten.
Wir werden die Europatauglichkeit des Grundgesetzes verbessern. Dazu
werden wir vor allem die Rahmengesetzgebung
abschaffen bei gleichzeitigem Erhalt der derzeitigen
Gestaltungsspielräume der Länder. Dann kann der Bund künftig EU-Recht
„in einem Guss“ umsetzen.

Wir wollen erreichen, dass Bundestag und Bundesrat intensiver als bisher
an der europäischen Rechtsetzung mitwirken können. Dabei geht es
insbesondere um eine stärkere Durchsetzung des Prinzips der Solidarität,
damit auch europäische Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Kuhn