Frage an Winfried Bausback bezüglich Recht

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Winfried Bausback
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Frage von Guido L. •

Frage an Winfried Bausback von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

darf ich Sie höflichst daran erinnern, dass ich Ihnen am 07.02.14 Fragen zu zweifelhaften Praktiken an bayrischen Gerichten (Ihr Verantwortungsbereich) gestellt hatte, die Sie leider bisher unbeantwortet ließen (s.o.)?
Ich unterstelle Ihnen, dass Sie meine Fragen gelesen haben; denn Sie haben Fragen von Herrn M. . am 01.04. beantwortet (s.o.).

Meine Fragen:
- Waren Ihnen meine Fragen zu unangenehm, um sie ehrlich zu beantworten?
- Habe ich mich unverständlich ausgedrückt (was mich wundern würde)?
- Oder woran liegt´s, dass Sie meine Fragen zu (zweifelhaften) psychiatrischen Gutachten in Bayern ignorieren?
In diesem Zusammenhang:
Das Bundesverfassungsgericht rügte im letzten Jahr das Gesamtverfahren "Gustl Mollath" wegen mehrerer erwiesener Rechtsverstöße durch die bayr. Justiz.
Das an das OLG Bamberg zurückverwiesene Verfahren will jetzt aber nicht mehr über Herrn G. Mollath verhandeln (siehe z.B. http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-ein-gericht-verweigert-sich-1.1924268 ).
Meine Fragen:
- Gehen Sie mit mir konform, dass Herrn Mollath schon wieder Unrecht widerfährt?
- Ist das OLG Bamberg zu feige, bisher gemachte eigene Fehler in einem erneuten Verfahren zu thematisieren?
- Oder woran liegt´s (Sie müssten es als oberster Dienstherr der bayrischen Strafjustiz ja wissen)?
- Teilen Sie meine Behauptung, dass im Lichte der m.E. nicht nachvollziehbaren und rechtswidrigen Ablehnung einer Neuverhandlung des "Falls Gustl Mollath" nach wie vor keine durchgängige Beachtung rechtsstaatlicher Grundprinzien an bayrischen Gerichten gewährleistet ist?
- Räumen Sie bei dem "Saustall" OLG Bamberg jetzt endlich auf (kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument "Die Gerichte entscheiden selbständig und ich habe da keine Einflußmöglichkeit". Diese m.E. fadenscheinige Argumentation kenne ich bereits von Ihrer zweifelhaften Amtsvorgängerin Dr. Beate Merk)?

Danke für Ihre baldige, hoffentlich ehrliche Antwort!

MfG
Guido Langenstück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

inzwischen wurde Ihre Anfrage vom 7. Februar beantwortet; vielen Dank für Ihre Geduld.

Ich darf an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich als bayerischer Justizminister einzelne Gerichtsentscheidungen nicht kommentiere und auch in Zukunft nicht kommentieren werde. Wie Ihnen bereits im Zusammenhang mit früheren Anfragen erläutert wurde, ist die verfassungsrechtliche Garantie der richterlichen Unabhängigkeit Voraussetzung dafür, dass die Bürger auf eine faire und unparteiische Rechtsprechung vertrauen können; für eine Einmischung der Politik in richterliche Entscheidungen lässt unser Grundgesetz - mit gutem Grund - keinen Raum.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich weitere Anfragen zum selben Thema nicht mehr beantworten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback

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