Frage an Winfried Bausback bezüglich Recht

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Winfried Bausback
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Frage von Leo K. •

Frage an Winfried Bausback von Leo K. bezüglich Recht

Wie sehen Sie das Musik- und Tanzverbot an den stillen Tagen vor dem Hintergrund des Geistes des Verfassungsgerichtsurteils zum Kopftuchverbot in NRW, vor der Tatsache, dass es inzwischen gesellschaftlich akzeptiert ist, dass ein verheirateter Bundespräsident zusammen mit einer anderen Lebensgefährtin im Schloss Bellevue zusammenlebt.

Wäre es nicht auch angebracht, dass die Mehrheit der CSU sich auf den Weg ins 21. Jahrhundert begibt und Toleranz gegenüber nicht orthodoxen Christen ein Bayern übt

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Sehr geehrter Herr Klauda,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie das „Musik- und Tanzverbot“ an den stillen Tagen (kritisch) ansprechen.

Die bayerische Regelung zu den stillen Tagen findet sich in Art. 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz).

Danach sind an den stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist; am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Das bedeutet, dass nicht von einem generellen „Musikverbot“ an den stillen Tagen gesprochen werden kann; vielmehr ist an stillen Tagen in der Regel in den Lokalen Lounge-Musik im selben Umfang wie an den übrigen Tagen zulässig.

Außerdem beginnt der Schutz der stillen Tage (außer am Karfreitag, Karsamstag und am Heiligen Abend, für die Sonderregelungen bestehen) erst um 2.00 Uhr. Der Beginn der Schutzzeit wurde im Jahre 2013 auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung von bis dato 0.00 Uhr um zwei Stunden nach vorne verlegt, um dem geänderten Ausgehverhalten und der geänderten Lebenswirklichkeit der (jungen) Menschen insofern Rechnung zu tragen.

So wurde ein guter Kompromiss gefunden zwischen den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, ihren üblichen Ausgehgewohnheiten nachzugehen, und der Erhaltung des Wesensgehalts der stillen Tage.

Diese haben auch in unserer modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ihren Platz – und so soll es auch bleiben. Stille Tage sind ein wichtiger Teil unserer christlich geprägten Kultur und Tradition. Feiertage und stille Tage geben die Möglichkeit, eine Pause vom Alltag einzulegen, sich auf grundlegende Werte zu besinnen und Zeit mit der Familie zu verbringen – und so wieder Kraft und Energie zu schöpfen. Das gilt heute vielleicht mehr denn je. Denn gerade in unserer modernen Welt ist der Alltag zunehmend geprägt von Ökonomisierung und Hektik, sodass viele Menschen Zeiten der Regeneration und Besinnung besonders dringend brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Winfried Bausback

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