Frage an Winfried Bausback bezüglich Recht

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Winfried Bausback
CSU
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Frage von Claudia R. •

Frage an Winfried Bausback von Claudia R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bausback,

sie werben hier immer wieder das die Bürger Vertrauen in die bayer. Justiz haben können. Sind sie da nicht etwas zu optimistisch oder wie können sie sich folgendes erklären:

Ich durfte in meinem privaten Umfeld erleben, dass Menschen durch falsche Anschuldigungen und belegte falsche eidliche Aussagen massiv geschädigt wurden. In der Folge jetzt auch noch vom Opfer zum Täter gemacht werden sollen.

In diesem Zusammenhang mussten die Betroffenen feststellen, dass das Tolerieren und Missachten falscher eidlicher Aussagen von Anwälten, Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspräsidenten bis hin zu den verantwortlichen Sachbearbeitern in ihrem Ministerium durch die Instanzen gedeckt wurde und noch immer dedeckt wird - mit dem Hinweis auf die richterliche Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit.

Sind die Angehörigen der Justiz nicht auch an die geltenden Gesetze gebunden?

Können Sie mir in diesem Zusammenhang erklären, wie ich oder auch andere Bürger - insbesondere die davon Betroffenen - noch Vertrauen in die Justiz und in die Rechtsstaatlichkeit haben sollen?

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rauter,

ich bedauere zu hören, dass Sie offenbar von einigen Abläufen in der bayerischen Justiz persönlich betroffen und mit den Ergebnissen nicht zufrieden sind. Ich kann gut nachvollziehen, dass es im Zusammenhang mit justiziellen Verfahren zu emotional aufgeladenen Situationen kommen kann, die von den Beteiligten als sehr belastend empfunden werden.

Leider kann ich Ihnen jedoch in Bezug auf Ihre Kritik, die soweit ersichtlich konkrete Einzelfälle betrifft, nicht weiterhelfen, wofür ich Sie um Verständnis bitte.

Denn für eine Einmischung der Politik in richterliche Entscheidungen lässt unser Grundgesetz keinen Raum. Das hat auch einen guten, wichtigen Grund:

Eine zentrale Errungenschaft unserer Rechtsordnung und ein Eckpfeiler unserer auf Rechtsstaatsgrundsätzen und insbesondere dem Grundsatz der Gewaltenteilung basierenden Demokratie ist nämlich die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die in Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben wurde. Art. 92 GG konkretisiert die Gewaltenteilung in funktioneller Hinsicht, indem er die Rechtsprechung ausschließlich den Richtern anvertraut. Die sachliche Unabhängigkeit des Richters wird durch die Garantie auch seiner persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG abgesichert. Sie schützt den Richter vor persönlichen Sanktionen für missliebige Entscheidungen.

So wird für jeden Bürger gewährleistet, dass sein Rechtsstreit neutral und ohne eine andere Bindung als die an Recht und Gesetz entschieden wird.

Für den Fall, dass ein Prozessbeteiligter der Auffassung ist, das Verfahren sei mit Mängeln behaftet bzw. das Urteil sei unrichtig, sehen die Prozessordnungen entsprechende Rechtsbehelfe vor. Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung lassen sich die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Rechtsbehelfe klären.

Soweit Sie in Ihrer Anfrage namentlich nicht benannten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der bayerischen Justiz ein Fehlverhalten vorwerfen, teile ich Ihnen lediglich ergänzend noch mit, dass gemäß § 158 Abs. 1 der Strafprozessordnung insbesondere die Staatsanwaltschaften sowie die Beamten und Behörden des Polizeidienstes für die Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig sind. Wenn Sie also eine Überprüfung konkreter Sachverhalte unter strafrechtlichen Gesichtspunkten wünschen, kann ich Ihnen nur anheimstellen, sich unmittelbar an eine der genannten Stellen zu wenden.

Im Übrigen können Sie sich jederzeit auch an die jeweils zuständigen Dienstaufsichtsbehörden wenden, sollten Sie das dienstliche Verhalten konkreter Personen überprüfen lassen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Winfried Bausback

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