Frage an Wolfgang Kubicki von Doris J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kubicke,
am 11.05.2020 findet die 1. Anhörung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zum Bevölkerungsschutz bei einer epidemischen Lage im Bundestag“ statt.
Nach der Lesung ist die Abstimmung im Bundestag für den 14. Mai und die Vorlage zur Wirksamkeit beim Bundesrat am Folgetag geplant. Bereits Mitte Juni soll das Gesetz rechtskräftig werden
Am 30.04.2020 hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einer an den Bundestag gerichteten Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geäußert
Einige Auszüge daraus …
„Grundsätzlich ist festzustellen, dass bezüglich der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie fehlende belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu Infektionsweg und –gefahr, Erkrankungswahrscheinlichkeit und Wiederansteckungsgefahr, zielführender medikamentöser Behandlung sowie (möglicherweise unter Umständen) mangelnde Behandlungskapazitäten nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Regierung große Unsicherheit auslösen. Dieser Unsicherheit soll nun offenbar mit umfassender Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten begegnet werden. Das hierbei nötige Augenmaß lässt der Gesetzentwurf leider vermissen“.
„Aufgrund der aktuellen Lage der Verunsicherung muss ich befürchten, dass eine solche Dokumentation zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten könnte. Ich weise daher mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist“.
Wie stehen Sie zu den Bedenken, die der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit schon am 30.04.2020 geäußert hat?
Wodurch sehen Sie sich legitimiert, Gesetze von einer solchen Tragweite während der sogenannten Corona Krise zu ändern?
Wie werden Sie abstimmen?
Für Ihr politisches „Tun und Lassen“ in der Corona Krise werden Sie Rechenschaft ablegen und Verantwortung (politisch, finanziell und juristisch) übernehmen müssen.
Wie darf sich der/die Wähler:in diese konkret vorstellen?
Herzlichen Dank für Ihre aufrichtige Antwort
Doris Jauch-Keil