Frage an Wolfgang Kubicki bezüglich Staat und Verwaltung

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Wolfgang Kubicki
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Frage von Peter N. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Peter N. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Kubicki,
ich schätze sehr ihre Beiträge. Sie sind einer der Wenigen der auch unbequeme Dinge beim Namen nennt. Meine Frage:
Warum wird das Bundesverfassungsgericht nicht aktiv, wenn Corona Maßnahmen nicht verhältnismäßig sind oder gar gegen die Verfassung verstoßen ?
Warum reicht die FDP beim Verfassungsgericht keine Eilanträge ein, um Corona Maßnahmen die gegen die Verfassung verstoßen zu stoppen ?
Warum kann ein so genanntes Corona Kabinett mit 16 MP und der Kanzlerin die Geschicke in der Krise bestimmen, wenn so was gar nicht in der Verfassung vorgesehen ist und warum wird das Parlament umgangen und was tut die FDP dagegen ?
Danke für eine Stellungnahme im Voraus
Peter Nessel

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FDP

Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Schon vor Verabschiedung der sog. "Bundesnotbremse" waren vor dem Bundesverfassungsgericht viele Verfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen anhängig. Viele davon wurden nicht zur Entscheidung angenommen, auch weil im Regelfall im Hinblick auf die Landesverordnungen zunächst der Rechtsweg vor den Fachgerichten auszuschöpfen ist. Dort wurden exekutive Maßnahmen im dreistelligen Bereich für unverhältnismäßig befunden. Die FDP-Abgeordneten im Bund und in den Ländern haben seit Beginn der Pandemie viele Initiativen für eine stärkere parlamentarische Beteiligung ergriffen und erreicht, dass in den meisten Ländern wenigstens die parlamentarische Information zu den Konferenzen der Regelfall geworden ist, anders als am Anfang der Pandemie. Wir werden weiter alle parlamentarischen Mittel ausschöpfen und uns weiter für eine evidenzbasierte und verhältnismäßige Maßnahmenpolitik einsetzen. Gegen die Regelungen der "Bundesnotbremse" haben die Abgeordneten der FDP Verfassungsbeschwerde erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kubicki

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