wie mir bekannt ist, lehnen Sie eine allgemeine Impflicht ab. Was ich Sie fragen möchte ist, wie Sie zu einer Widerspruchsregelung stehen würden.

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Frage von Bernhard U. •

wie mir bekannt ist, lehnen Sie eine allgemeine Impflicht ab. Was ich Sie fragen möchte ist, wie Sie zu einer Widerspruchsregelung stehen würden.

Sehr geehrter Herr Kubicki,

wie mir bekannt ist, lehnen Sie eine allgemeine Impflicht ab.
Was ich Sie fragen möchte ist, wie Sie zu einer Widerspruchsregelung stehen würden.
Damit meine ich, dass eine Person, die die Impfung ablehnt, verpflichtet ist, sich von einem Arzt aufklären zu lassen und dann ggf. zu widersprechen. Der Widerspruch an sich kann dann sanktionslos sein oder mit Sanktionen verbunden sein. Etwa eine gewisse Selbstbeteiligung bei einer Corona Behandlung, niedrigste Priorität bei einer Triage etc.
Unabhängig davon möchte ich betonen, dass ich für eine Impflicht bin – u.a. da ich selbst Menschen mit akuten nicht Corona Erkrankungen kannte, die wegen mangelnder Kapazitäten nicht behandelt werden konnten und z.T. nicht mehr unter uns weilen.
Herzliche Grüße und einen schönen Nikolaus
Bernhard U.

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