Frage an Wolfgang Stefinger bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Wolfgang Stefinger
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Frage von Martin S. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Martin S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

In den letzen Monaten habe ich immer wieder über die geplanten Abkommen CETA, TTIP und TISA gelesen. Die spärlichen Informationen sind für mich so beunruhigend, dass ich Ihnen schreibe, um Ihnen einige Fragen zu stellen. Sollten Sie auch keine weitergehenden Informationen haben, so möchte ich Sie bitten, im Namen der Wähler und Bürger bei der EU-Kommission, Regierungsvertretern und Industrievertretern auf Antworten zu bestehen.

Zunächst einmal möchte ich Sie fragen, was die Vorteile dieser Abkommen sein sollen: wie soll es kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, wenn sie auch noch weitere Konkurrenz aus den USA bekommen? Das leuchtet mir nicht ein, und bisher konnte ich keinerlei weitere Erklärungen oder Studien finden, die einen solchen Effekt begründen. Dadurch könnten doch eher Arbeitsplätze wegfallen? Welche Aspekte der oben genannten Abkommen sollten sich positiv auf kleine und mittelständische Unternehmen auswirken?

Nach welchem Recht soll vor den geplanten „Schiedsstellen“ entschieden werden? Was fehlt an dem bestehenden Rechtssystem, weshalb die Bundesrepublik Deutschland private, nicht-öffentliche Schiedsstellen ohne Berufungsmöglichkeiten brauchen sollten? Wie passen Schiedsstellen in das System der Gewaltenteilung? Mit welcher Begründung erhalten Konzerne einseitig die Möglichkeit, Staaten zu verklagen, ohne Berufungsmöglichkeit und ohne Möglichkeit von Gegenklagen? Warum sollte die Öffentliche Hand Steuergelder für hypothetische „entgangene Gewinne“ an ausländische private Unternehmen bezahlen, ohne dafür Gegenleistungen zu erhalten? Wie können Sie es verantworten, dass das deutsche Parlament dadurch sein Budgetrecht teilweise verliert? Sollte man nicht angesichts solcher Risiken auf ein prognostiziertes Wirtschaftswachstum von jährlich 0,05% laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie, die von EU-Handelskommissar Karel De Gucht bestätigt wurde, verzichten?

Mit freundlichem Gruß,
Martin Schnell.

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Sehr geehrter Herr Schnell,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zu den derzeit verhandelten Freihandelsabkommen. Kleine und mittlere Unternehmen können durch Kosteneinsparungen vom Freihandelsabkommen profitieren. Durch den Wegfall von Bürokratiehürden, Zöllen, doppelten Tests und einer Vereinheitlichung der Zertifizierung werden exportorientierte kleine und mittlere deutsche Unternehmen gestärkt. Deutschen Maschinenbauunternehmen wird beispielsweise durch das Freihandelsabkommen der Marktzugang in Nordamerika erleichtert.

Die Frage der „Schiedsstellen“ ist bislang offen und wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Nach meiner Ansicht ist der bestehende Rechtsschutz in Deutschland und den USA bereits ausreichend gewährleistet. Die Einrichtung eines speziellen Investitionsschutzabkommens ist nicht notwendig. Diese Auffassung, dass eine internationale Schiedsstelle nicht notwendig ist, vertritt die Bundesregierung auch gegenüber der EU-Kommission.

Falls ein Investitionsschutzabkommen doch zustande kommt, gibt es klare Regeln und Grenzen. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass unsere demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle gewahrt bleibt. Auch muss es weiterhin möglich sein, eigenständig Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsangelegenheiten rechtlich zu regeln. Auf keinen Fall dürfen Regelungen unterlaufen werden, die den Schutz von Gemeinwohlzielen dienen. Ein Marktzugang, der diesen Regeln widerspricht, darf nicht einklagbar sein.

Wichtig ist, dass die Verhandlungen zu den von Ihnen genannten Abkommen transparent geführt werden. Bundesregierung, Parlamente und Öffentlichkeit müssen über den Verhandlungsstand genau informiert werden, damit eine nachvollziehbare öffentliche Debatte über Vorteile, Chancen und Kritik des jeweiligen Abkommens stattfinden kann. Die Bundesregierung und die Fraktion von CDU/CSU drängen daher mit Nachdruck auf diese unbedingt notwendige Transparenz.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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